Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Versandhandel: Urteil des EuGH unterstützt Vertragspolitik der Innungskrankenkassen

(Bergisch Gladbach) - Der IKK-Bundesverband begrüßt die Entscheidung des EuGH, die für Rechtssicherheit in dem 3-jährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Apothekenverband e.V. und der niederländischen Versandapotheke 0800 DocMorris NV sorgt. Für die Innungskrankenkassen ist dieses Urteil auch eine Bestätigung der eigenen Vertragspolitik. Denn mit einer bundesweit agierenden Versandhandelsapotheke wurde schon im Sommer des Jahres ein Vertrag abgeschlossen, der es den IKK-Versicherten ermöglicht, auf dem vom Gesetz geforderten hohen Qualitätsniveau zu Hause preiswerte Hilfsmittel zur Diabetikerversorgung zu erhalten.

"Weitere Verträge zur preiswerten Versorgung unserer Versicherten sind in Vorbereitung", so Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des IKK-Bundesverbandes. "Wir sehen uns durch die EuGH-Rechtsprechung im Interesse der IKK-Versicherten in unserer Vertragspolitik bestätigt. Denn durch die Versorgung mit Versandapotheken erhalten die Versicherten schnell und preiswert qualitätsgesicherte, hochwertige Produkte. "

Der EuGH stellte fest, dass ein nationales Verbot des Versandhandels mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Beschränkung des freien europäischen Warenverkehrs darstellt und damit gegen den EG-Vertrag verstößt.

Für verschreibungspflichtige oder in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel hält der EuGH jedoch nationale Verbote des Versandhandels im Interesse eines wirksamen Schutzes der Gesundheit und des Lebens von Menschen für notwendig und vom EG-Vertrag gerechtfertigt.

Mit dieser Entscheidung stellt der EuGH den einzelnen europäischen Staaten die Möglichkeit anheim, nationale Verbote zuzulassen oder den Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu liberalisieren. Von dieser Möglichkeit wurde durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) Gebrauch gemacht, welches den grenzüberschreitenden Versandhandel mit in Deutschland zugelassenen, apothekenpflichtigen Arzneimitteln zulässt. Diese Regelungen werden am 01.01.2004 in Kraft treten.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark, 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440, Telefax: 02204/44185

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