Versandhandel: Hoher Standard der Arzneimittelsicherheit muss gewährleistet bleiben / BVA befürchtet Aufweichung
(Hamburg) - Eine Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln kann der BVA (Bundesverband der Angestellten in Apotheken) nur unter Vorbehalt und bei Erfüllung wichtiger Kriterien akzeptieren. Diese Auffassung bekräftigte der Vorstand auf seiner letzten Sitzung kurz vor dem Jahreswechsel. Der europäische Gerichtshof hatte vor Weihnachten in einer mündlichen Verhandlung entschieden, dass nationale Versandhandelsverbote mit EU-Recht vereinbar sind. Damit ist der niederländische Internet-Versandhändler doc-morris mit seiner Klage vor Gericht vorerst gescheitert.
Im Zusammenhang mit diesem Urteil erneuerte Die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ihre Forderung, den Versandhandel trotz aller juristischen Bedenken auch in der eigenen Regierung - einzuführen. Dies sei eine rein politische Entscheidung. Allerdings müssten nach Schmidts Auffassung bestimmte Kriterien, wie etwa Freiwilligkeit, Vertrieb nur über Apotheken, Arzneimittelsicherheit, Information der Patienten und fairer Wettbewerb erfüllt werden.
Der BVA sieht diese Kriterien allerdings als Mindestanforderungen an und geht darüber hinaus. Um eine angemessene pharmazeutische Betreuung zu ermöglichen, sollten Arzneimitteln nur aus einer Apotheke heraus und nur von pharmazeutischem Personal ausgeliefert werden. Nach Ansicht des BVA ist der persönliche Kontakt bei der Arzneimittelabgabe durch nichts zu ersetzen und der wichtigste Aspekt bei der Arzneimittelsicherheit, der durch kein anderes Medium ersetzt werden kann. Grundsätzlich sieht der BVA den internetgestützten Versandhandel als ein weiteres Serviceangebot der Apotheken an.
Skeptisch wird vom BVA die Umsetzung der Kriterien für einen sicheren Versandhandel in Gesetzesform betrachtet. Nach den Erfahrungen der Gesetzgebung zum Beitragssatzsicherunsgesetz sind nach Meinung des BVA einige Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ministeriums angebracht, einmal gemachte Zusagen auch tatsächlich einzuhalten. Der BVA wird in seinen Gesprächen mit dem Ministerium und Politikern weiterhin darauf dringen, dass aus Gründen der Arzneimittelsicherheit bestimmte Standards eingehalten werden müssen. Sollte dann der Arzneimittelversandhandel eingeführt werden, wird der BVA seinen Mitgliedern besondere Fortbildungen zu diesem Thema anbieten, so etwa für PKA (Logistik, Anforderungen an Websites) oder für das pharmazeutische Personal.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA)
Deichstr. 19
20459 Hamburg
Telefon: 040/363829
Telefax: 040/363058