Pressemitteilung | k.A.

Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen Strom/Gas schränkt Kompetenzen des Bundeskartellamtes ein

(Essen) - Das Verrechtlichen der Verbändevereinbarungen Strom und Gas schränkt die Kompetenzen des Bundeskartellamtes zur Kontrolle von Strom- und Gasmonopolen ein. Auf diese Gefahr weist der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e. V. anlässlich der Anhörung zur Novelle des neuen Energiewirtschaftsgesetzes EnWG) am 13. Mai 2002 hin. Denn die Verbändevereinbarungen sollen zur Ermessensleitlinie im Sinne guter fachlicher Praxis werden - ein Vorschlag aus der Versorgungswirtschaft. Nach Ansicht des VIK würde dieser Vorschlag die Handlungsmöglichkeiten des Kartellamtes zu stark einengen. Die Behörde könne nach einem solchen Schritt im Wesentlichen nur noch Fragestellungen außerhalb der Verbändevereinbarungen klären, wäre ansonsten aber an die Vorgaben der Vereinbarungen - die an vielen Stellen stark kompromissbehaftet sind - gebunden. Zudem berge die Formulierung gute fachliche Praxis die Gefahr unabsehbarer Auslegungsstreitigkeiten und Rechtsunsicherheit.

VIK wendet sich nicht prinzipiell gegen eine Verrechtlichung, sondern nur gegen die vorliegende Ausgestaltung der Verrechtlichung. Um die Vorteile einer Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen bei gleichzeitiger Stärkung des Bundeskartellamtes tatsächlich nutzen zu können, müsse ein anderer Weg beschritten werden. VIK schlägt- in grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Kartellamt - einen Verweis auf die Verbändevereinbarungen im EnWG vor. Auf diese Weise müssten die Verbändevereinbarungen im Sinne guter fachlicher Praxis bei der entsprechenden Gesetzesanwendung Berücksichtigung finden.

Eine solche Berücksichtigungspflicht ließe der Ermessensausübung des Bundeskartellamtes vollen Spielraum und schränkte die Befugnisse des Amtes nicht ein. Sie machte die Veröffentlichung der jeweils geltenden Fassung der Verbändevereinbarungen im Bundesanzeiger überflüssig und gäbe den Vereinbarungen gleichzeitig offiziell einen höheren Verbindlichkeitsgrad, ohne dem System der freiwilligen Vereinbarungen seine Flexibilität zu nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Richard-Wagner-Str. 41 45128 Essen Telefon: 0201/810840 Telefax: 0201/8108430

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