Verpflichtender Wiederholungssehtest: Schutz für sich und andere im Straßenverkehr
(Düsseldorf) - "Ich habe es zu spät gesehen...": Ein Satz, der leider häufiger von Autofahrern zu hören ist. Schlechtes Sehen beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und das Einschätzungsvermögen von Kraftfahrern im Straßenverkehr und kann fatale Folgen haben. Unabhängig vom Alter werden beginnende oder sich verstärkende Fehlsichtigkeiten zunächst nicht selbst erkannt: ein altersunabhängiger, verpflichtender Wiederholungssehtest schützt nicht nur den fehlsichtigen Kraftfahrer, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Ein schlechtes Sehvermögen kann sich für Autofahrer je nach Tageszeit unterschiedlich auswirken. Dabei ist die individuelle Tagessehschärfe insbesondere für die Abschätzung der Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer von Bedeutung. Eine verminderte Tagessehschärfe führt zu einer verkürzten Erkennungsdistanz und beispielsweise Fehleinschätzungen beim (Links-)Abbiegen und Überholen. Auch die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamt sich durch das schlechtere Sehen. Ein vermindertes Kontrast- und Dämmerungssehen wirkt sich zudem negativ auf das Fahren bei Dämmerung, in der Nacht und bei schlechter Witterung aus.
Laut der aktuellen Brillenstudie des Allensbach Institutes zweifelt jeder vierte Kraftfahrer mit Brille aufgrund einer selbst wahrgenommenen Sehschwäche, ob seine Sehleistung für den Straßenverkehr ausreicht. Bei Nicht-Brillenträgern, die sich ohnehin nur unzureichend an regelmäßigen Sehtesten beteiligen, sind das immer noch 16 Prozent.
Auge verliert Fähigkeit, kleinere Sehschwächen zu kompensieren
Im Alter von etwa 40 bis 50 Jahren verändert sich außerdem das Sehen massiv, wenn die "Alterssichtigkeit" einsetzt. In diesem Lebensjahrzehnt verlieren die Augen zunehmend ihre Fähigkeit, kleinere Sehschwächen wie zum Beispiel eine leichte Weitsichtigkeit durch Anpassungsleistungen selbst zu kompensieren.
Schlechtes Sehen kann aber auch für junge Menschen eine Gefahr sein. Seitdem der Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" ins Dauerrecht übertragen wurde, können Jugendliche bereits einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres die praktische Führerscheinprüfung ablegen. Das Sehvermögen dieser jungen Autofahrer wurde demnach durch den Führerscheinsehtest geprüft als sie 15 oder 16 Jahre jung waren (Sehtestbescheinigungen sind zwei Jahre gültig). Nachgewiesen ist aber, dass sich das Sehvermögen bei vielen (kurzsichtigen) Menschen bis zum 30. Lebensjahr ganz erheblich verschlechtern kann.
Ein Wiederholungssehtest ist deshalb sowohl für junge als auch ältere Kraftfahrer sinnvoll, 89 Prozent der Deutschen würden ihn laut Brillenstudie begrüßen.
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