Verordnungsentwurf zur Anreizregulierung / BMWi-Vorgaben gefährden wirtschaftliche Existenz kommunaler Netzbetreiber
(Berlin) - Auf scharfe Kritik stößt der heute (5. April 2007) bekannt gewordene Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anreizregulierung beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU). "Das Wirtschaftsministerium legt die Hürde zu hoch. Die Vorgabe, innerhalb von nur acht Jahren das Niveau des effizientesten Netzbetreibers zu erreichen, ist nicht zu schaffen", sagte der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass sich die Netzbetreiber am Branchenprimus orientieren, und selbst der muss seine Kosten noch um 1,5 Prozent pro Jahr senken. Ein System der Anreizregulierung könne nur funktionieren, wenn effizientes Wirtschaften belohnt werde. Weniger effiziente Netzbetreiber müssten die Chance haben sich zu verbessern, so Wübbels. Der VKU hatte daher vorgeschlagen, sich am durchschnittlich effizienten Netzbetreiber zu orientieren. Außerdem sollte die generelle Produktivitätsvorgabe, die das Wirtschaftsministerium auf 1,5 Prozent festlegen will, zunächst ausgesetzt werden bis entsprechende Branchendaten vorliegen. Enttäuscht zeigte sich der VKU auch über die Vereinfachungsregelungen für kleine Netzbetreiber. Für sie hatte der Verband einfache und klare Regelungen gefordert. Stattdessen sollen sich kleine Netzbetreiber mit bis zu 20.000 angeschlossenen Kunden innerhalb von nur 2 Monaten für ein Verfahren entscheiden, das acht Jahre angewandt werden soll ohne dass sie die wirtschaftlichen Folgen abschätzen können. Damit werde das Ziel einer höheren Planungssicherheit klar verfehlt, meinte Wübbels. Er bedauerte, dass die konstruktiven Vorschläge des VKU zur Ausgestaltung der Anreizregulierung nur punktuell aufgegriffen wurden. Nach den zum Teil drastischen Netzentgeltsenkungen 2006 und 2007 sowie einer bevorstehenden zweiten Runde im Jahr 2008 gebe es kaum noch Spielräume für weitere Kostensenkungen bei den Stadtwerken innerhalb kurzer Zeit. Die Folgen seien unausweichlich: "Wenn der Netzbetrieb keine Erlöse mehr abwirft, fehlen auch die Mittel für Investitionen in den Unterhalt, die Erneuerung und den Ausbau der Netze. In letzter Konsequenz steht die Existenz der kommunalen Netzbetreiber auf dem Spiel, und das kann nicht im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs sein."
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