Pressemitteilung | Bundesverband Pflegemanagement e.V.

Verordnung statt Beschluss: Sektorengleiche Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen

(Berlin) - Die Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen soll zum 01.01.24 ambulante Behandlungen stärker fördern und die Versorgung effizienter gestalten. Da keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Neuvergütung verordnet statt im Bundesrat beschlossen.

Die Reformierung des Gesundheitssystems nach Lauterbach schreitet voran, leider ohne dabei die Grundpfeiler nachhaltig zu verändern, was wirklich nötig wäre.

Wieder trifft ein Referentenentwurf das bereits stark wankende Gesundheitssystem. Die gut gemeinten Reformierungsbestrebungen unter Gesundheitsminister Lauterbach haben dabei erneut nicht eine nachhaltige Veränderung der Grundpfeiler im Blick. Mit der Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für bestimmte medizinische Leistungen sollen zum 01.01.24 ambulante Behandlungen stärker gefördert und die Versorgung effizienter gestaltet werden, ohne dass für die öffentlichen Haushalten zusätzliche Ausgaben entstehen. Das Ziel ist es, unnötige stationäre Behandlungen durch ambulante Eingriffe zu ersetzen, um Pflegepersonal zu entlasten und die Wirtschaftlichkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern. Da die Vertragsparteien keine Einigung erzielen konnten, wurde diese neue Vergütungsregel nun durch Rechtsverordnung und ohne Zustimmung des Bundesrates festgelegt.

Bezeichnend war bei diesem neuen Referentenentwurf, dass sich die Akteure der Selbstverwaltung von Anfang an nicht einigen konnten. Unter den zahlreichen Gründen sticht die Begründung der DKG besonders hervor. Aus Sicht der DKG bedarf das System einer grundlegenden Veränderung. Die sog. Hybrid DRG seit dafür bei weitem nicht geeignet. Eine Ansicht, die der Bundesverband Pflegemanagement teilt. In einem Punkt stimmt der Bundesverband Pflegemanagement jedoch auch dem Bundesgesundheitsministerium ohne Einschränkung zu: Eine effizientere Versorgung ist aufgrund der mangelnden Ressourcen im Personalbereich der Kliniken und Einrichtungen unabdingbar.

Dennoch muss kritisch hinterfragt werden, ob dieser Schnellschuss kurzfristig die gewünschte Entlastung vor allem für das Krankenhauspersonal bringen wird. In den meisten Einrichtungen, insbesondere den Kliniken, sind die Strukturen für ambulante Prozesse nicht ausgereift. Häufig fehlt es an der nötigen Infrastruktur und/oder Räumlichkeiten, um einen Patient*innen-orientierten Versorgungsprozess aufbauen zu können.

Laut Referentenentwurf soll der Pflegedienst primär dadurch entlastet werden, dass weniger Nachtdienst von Nöten ist. Was zunächst einmal gut klingt. Vergessen wird dabei jedoch, dass nicht die Besetzung der Nachtdienste Auslöser für den Pflegepersonalmangel waren, sondern die Rahmenbedingungen insgesamt, die in den letzten Jahren aus unterschiedlichen Gründen zu einer weiteren Zuspitzung der Situation geführt haben.

Es bleibt also abzuwarten, ob durch die Verlagerung in den ambulanten Bereich und der damit verbundene Mehrbedarf im Tagdienst zu einer tatsächlichen Entlastung führt. Oder ob aufgrund des kurzen Vorlaufs die Belastung erst einmal steigt, da die ambulanten Patient*innen im regulären stationären Prozess mitbetreut werden müssen.

"Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer sehr ambitionierten Agenda des Bundesgesundheits-ministers, der leider häufig die Ausgangssituationen der Einrichtungen und Vorschläge der Expert*innen nur in Ansätzen berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Kliniken und das Pflegemanagement wie häufig für sich bereits vorgearbeitet haben, um all den Anforderungen gerecht zu werden," resümiert Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Pflegemanagement e.V. Sabrina Roßius, Geschäftsstellenleiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Alt-Moabit 91, 10559 Berlin Telefon: (030) 44 03 76 93, Fax: (030) 44 03 76 96

(mw)

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