Veröffentlichung eines kostenlosen Länderleitfaden zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und wirtschaftliche Betätigung in Lettland
(Berlin) - Rechtsanwalt Ulrich W. Schulze, von der Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Collegen, erarbeitete in den letzten Monaten einen umfangreichen Länderleitfaden Lettland.
Lettland, das offiziell am 01.05.2004 zur Europäischen Union gehört, erfüllt mit seiner Grenze im Osten eine Brückenfunktion und ist so insbesondere auch für den Handel mit Russland prädestiniert.
Lettland betreibt bereits seit Jahren eine sehr liberale Wirtschaftspolitik. So werden zum Beispiel ausländische Investitionen bereits jetzt rechtlich wie inländische Investitionen behandelt und das Steuersystem ist sehr unternehmerfreundlich gestaltet, so Schulze, der sich seit Jahren auf wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen in Osteuropa und dem Baltikum konzentriert.
Schulze, der verhandlungssicher lettisch, russisch, littauisch und polnisch spricht, weiß um das Engagement Lettlands, speziell auch deutsche Investoren zu begeistern.
Die Letten verfolgen seit Jahren eine klar westlich orientierte Außenpolitik und haben sich dabei nicht gescheut, viele interessante Anreize zu schaffen. So besteht bereits seit September 1998 ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, das allerdings rückwirkend seit Januar 1996 angewendet wird, so Schulze.
Der nun vorgelegte Leitfaden möchte eine Hilfestellung für potenzielle Investoren geben und eine Erstorientierung auf dem lettischen Markt ermöglichen.
Rechtsanwalt Schulze ist Mitglied des gemeinnützigen Eurojuris Deutschland e.V., dem größten Anwaltsnetzwerk in Europa. Er profitiert damit von dem Wissen seiner ca. 800 Kollegen allein in Deutschland und ist über die Eurojuris EWIV in Brüssel, mit mehr als 4.500 Anwälten in Europa vernetzt.
Den kostenlosen Informationsleitfaden erhalten Sie unter der angegebenen Kontaktadresse.
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