Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Vermögenswirksame Leistungen: Geld von Chef und Staat nicht verschenken

(Berlin) - Ein großes Vermögen lässt sich mit ihnen nicht verdienen, aber verschenken sollte man sie auf keinen Fall: die vermögenswirksamen Leistungen (VL). Je nach Tarifvertrag übernimmt der Chef einen Teil oder sogar die gesamte Sparrate von 78 DM im Monat (936 DM im Jahr). Ab 1.1.2002 werden die Beträge in Euro ausgewiesen: Dann können Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr, als VL-Zahlungen von ihrem Arbeitgeber bekommen. Voraussetzung ist, dass sie einen Sparvertrag nach dem so genannten 936-Mark-Gesetz abschließen. Dieser Vertrag läuft mindestens sechs Jahre.

Bevor der Sparer über die angesammelte Summe verfügen kann, muss der Vertrag noch maximal ein Jahr ruhen. Anlagemöglichkeiten gibt es viele. So kann der VL-Sparer seine Gelder in Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen, in Bausparverträge oder auch in Unternehmensbeteiligungen - etwa über Aktienfonds, Mitarbeiteraktien oder Genossenschaftsanteile - einzahlen.

Die Arbeitnehmersparzulage durch den Staat bekommen die Beschäftigten allerdings nur für Beteiligungs- und Bausparen. Aus zwei Fördertöpfen können die Anleger schöpfen, die miteinander kombiniert werden können: Der Bund gibt nicht nur 10 Prozent - nämlich bis zu 93,60 DM (48 Euro) im Jahr - dazu, wenn ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber vermögenswirksam 936 DM (480 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt.

Sondern er spendiert auch noch 20 Prozent extra für maximal 800 DM (408 Euro) Beteiligungssparen. Damit versüßt der Staat den Arbeitnehmern das Sparen beispielsweise in lukrative Aktienfonds mit bis zu 160 DM (81,60 Euro) im Jahr. In Ostdeutschland können sich die Beschäftigten sogar über eine staatliche Förderung in Höhe von 25 Prozent oder maximal 200 DM (102 Euro) jährlich freuen (vgl. Übersicht).

Allerdings profitieren von der staatlichen Förderung für Bau- und Beteiligungssparen nur diejenigen Arbeitnehmer, die als Alleinstehende mit ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 35.000 DM (ab 2002: 17.900 Euro) bleiben. Für Ehepaare liegt die Grenze bei 70.000 DM (35.800 Euro). Dadurch haben insgesamt 13 Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf diese Prämien.

Wer die staatliche Förderung in voller Höhe ausschöpfen will, kann die Beiträge des Arbeitgebers auch aus eigener Tasche bis auf den maximal geförderten Betrag von 1.736 DM (888 Euro) aufstocken. Zunächst sollte er deshalb mit seiner Hausbank über renditestarke Anlage- und Kombinationsmöglichkeiten sprechen. Die privaten Banken halten verschiedene Angebote bereit, um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. Dort bekommen Bankkunden auch bereits vorbereitete Formulare. Um die höchstmögliche Sparzulage zu erhalten, müssen zwei Anlageverträge abgegeben werden. Danach informiert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, damit dieser zusätzliche Teile des Gehaltes in vermögenswirksame Leistungen umwandelt und auf die geförderten Anlageformen einzahlt.

Staatliche Förderung und gute Renditeerwartungen haben die Anleger überzeugt: In den vergangenen zwei Jahren boomte vor allem das vermögenswirksame Sparen in VL-Aktienfonds. So hat sich die Zahl der Depots von 2,3 Millionen Ende 1998 auf 5 Millionen Depots bis Ende 2000 mehr als verdoppelt. Kein Wunder: Wer in den letzten Jahren insgesamt 5.616 DM vermögenswirksame Leistungen einzahlte (936 DM mal sechs Jahre, Wartefrist ein Jahr), erhielt nach Ablauf der sieben Jahre im Schnitt fast 8.000 DM ausbezahlt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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