Pressemitteilung | Bundesverband Geothermie e.V.

Vermittlungsergebnis zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

(Geeste) - In seiner Sitzung vom 17.06.04 billigte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Damit steht zu erwarten, dass das Gesetz zum 01.08.2004 endlich in Kraft treten kann. Investitionen von mehreren Hundert Millionen Euro, die durch die Abweisung der Novelle durch die Mehrheit der CDU und CSU geführten Länder im Bundesrat blockiert gewesen waren, können nun endlich gestartet werden. Der Bundestag hat das Ergebnis noch am 18.06.04 mit der Mehrheit von SPD und Grünen bestätigt. Die CDU/CSU-Fraktion mochte sich auch mit dem Vermittlungsergebnis nicht anfreunden und lehnte dieses in der Bundestagssitzung ab.

Als erfreulich ist aber zu bewerten, dass sechs von neun unionsregierten Bundesländern dem im Ausschuss erzielten Resultat zustimmen konnten, das weitere Einschnitte bei der Windenergievergütung vorsieht, die anderen Paragrafen und damit auch die für die Geothermie vorgesehenen Regelungen unverändert passieren ließ. Vor allem die bayerische Staatsregierung hatte sich, in Fundamentalopposition festgefahren, bis zuletzt einer einvernehmlichen Regelung verweigert. Dabei profitiert die Wirtschaft des südlichsten Bundeslandes mit seinen hohen Potenzialen an Biomasse und Geothermie besonders deutlich von der Neufassung des Gesetzes.

Quelle und Kontaktadresse:
Geothermische Vereinigung e.V. Gartenstr. 36, 49744 Geeste Telefon: 05907/545, Telefax: 05907/7379

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