Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Vermittlungsergebnis zum Bundesnaturschutzgesetz für Bauern nicht befriedigend

(Bonn) - In seiner Sitzung am 30. Januar 2002 hat der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat bei der Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz keinen befriedigenden Kompromiß ausgehandelt. Weder die vom Bundesrat geforderte verpflichtende Ausgleichsregelung sei übernommen worden, noch seien die Kriterien der guten fachlichen Praxis aus dem Gesetz gestrichen worden. Allerdings erkenne der Deutsche Bauernverband (DBV) an, dass mit dem Verweis auf das landwirtschaftliche Fachrecht bei den Dokumentationspflichten bei Pflanzenschutz und Düngung eine weitere Bürokratisierung vermieden worden sei. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sei aber aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes deshalb nicht befriedigend, weil keine Lanze für einen kooperativen Naturschutz mit den Landwirten gebrochen worden sei.

Entgegen den Erwartungen der Bundesregierung hatten die Bundesländer die Festschreibung einer verpflichtenden Ausgleichsregelung gefordert, mit der den Landwirten alle Auflagen oberhalb der guten fachlichen Praxis auszugleichen seien. Auch hatte der Bundesrat vorgeschlagen, daß die Novelle keine naturschutzfachlichen Kriterien der guten fachlichen Praxis enthalten solle, sondern auf die vorhandenen Kriterien in den Fachgesetzen verweisen solle. Gemessen daran bleibt der Vermittlungsausschuß weit hinter den Forderungen des Bundesrates zurück, kritisierte der Deutsche Bauernverband.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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