Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Vermittlungsausschuss tagt heute zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

(Berlin) - Die vom Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten Kompromissvorschläge zur Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes werden vom Deutschen Bauernverband (DBV) verhalten positiv aufgenommen. In einem Schreiben an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses erklärte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner: “Obwohl die Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz weiterhin Anlaß zu vielfältiger Kritik gibt, stellen die Anrufungsgründe des Bundesrates einen Schritt in die richtige Richtung dar. Hiermit werden zwei der zentralen Schwachstellen des Gesetzes – die Ausgleichsregelung und die Regelung der guten fachlichen Praxis - in einer kompromissfähigen Form verbessert.” Heute tagt der vom Bundesrat angerufene Vermittlungsausschuss zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes.

Sonnleitner erklärte, Naturschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und die Land- und Forstwirte als einzige Berufsgruppe willens und in der Lage, Leistungen vor Ort im Arten- und Biotopschutz zu erbringen. Hierzu benötigten die Land- und Forstwirte jedoch auch den gesellschaftlichen Konsens, dass ihre Leistungen oberhalb der gesetzlichen Standards als gesellschaftliche Aufgabe anerkannt und finanziell honoriert werden. Die Anbindung der Ausgleichsregelung an die gute fachliche Praxis, die gesetzliche Grundlage der Bewirtschaftung, sei daher unerlässlich. Nicht zuletzt als Zeichen der Anerkennung der Kooperationsbereitschaft der Land- und Forstwirte sollte dieser Vorschlag des Bundesrates unterstützt werden.

Von zentraler Bedeutung sei zudem die Forderung des Bundesrates bezüglich der guten fachlichen Praxis selbst. Bereits heute regeln verschiedene Fachgesetze sehr ausführlich die land- und forstwirtschaftliche Wirtschaftsweise. Nach Ansicht des Berufsstandes ist es aus Gründen der Rechtssicherheit nicht sinnvoll, in einem weiteren Gesetz eine Beschreibung der guten fachlichen Praxis vorzunehmen, zumal wenn davon Regelungsbereiche betroffen sind, die bereits in den Fachgesetzen behandelt werden. Zudem entsteht zusätzlicher bürokratischer Aufwand und eine Doppelzuständigkeit der Behörden. Deshalb stößt der Vorschlag des Bundesrates, die naturschutzfachlichen Kriterien der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung in die Fachgesetze aufzunehmen und hierauf im Bundesnaturschutzgesetz zu verweisen, beim DBV auf positive Resonanz. So werde vermieden, daß die Natur- und Umweltschutzauflagen noch unüberschaubarer werden. Unbeeinflusst davon bleibe jedoch die inhaltliche Kritik an den naturschutzfachlichen Auflagen.

Der DBV-Präsident verwies auf die Bundesratsinitiative zur Novellierung des Landwirtschaftsgesetzes. Er unterstütze das Vorhaben, die in verschiedenen Fachgesetzen aufge-führten Auflagen zentral in diesem Gesetz zu regeln. Damit könnte ein ”Gesetz für eine nachhaltige Landwirtschaft” entstehen, welches sowohl die ökologischen und sozialen als auch die ökonomischen Anforderungen an die Landwirtschaft aufgreift.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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