Vermittlungsausschuss: DGB befürchtet Lohndumping und bürokratisches Durcheinander
(Berlin) - Zu dem Ergebnissen des Vermittlungsausschuss zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erklärte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 16. Dezember in Berlin:
"Die im Vermittlungsausschuss beschlossene Zumutbarkeitsgrenze öffnet Lohndumping in Deutschland Tür und Tor. Es ist wenig überzeugend, wenn die Politik Dumpinglöhne gesetzlich ermöglicht und gleichzeitig darauf hofft, dass die Rechtsprechung dies verhindert. Tatsache ist, dass jede Arbeit - auch unterhalb der Sozialhilfeschwelle - zumutbar sein wird. Andernfalls droht der Entzug des Existenzminimums. Einschränkungen hinsichtlich der Verdiensthöhe fehlen völlig.
Selbst britische Verhältnisse sollen noch unterschritten werden können. Während in Großbritannien zum Beispiel ein gesetzlicher Mindestlohn von 6,90 Euro pro Stunde gilt, oder in den Niederlanden von 7,80 Euro, sollen bei uns künftig Langzeitarbeitslose zu Billig-Jobs gezwungen werden können, die deutlich darunter liegen. Da keinerlei Berufsschutz gilt, können zum Beispiel auch Facharbeiter oder qualifizierte Angestellte zur Annahme jeder ungelernten Hilfsarbeitertätigkeit gezwungen werden, solange diese Jobs nicht sittenwidrig sind. Doch selbst der Tatbestand des Lohnwuchers wird nicht einmal bundeseinheitlich vom Gesetz definiert.
Zudem können Langzeitarbeitslose, die zuvor 20 oder 30 Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben, in Billigjobs gezwungen werden. Der ohnehin niedrige Stundenlohn - zum Beispiel als Gebäudereiniger von 7,94 Euro - darf dabei noch um 30 Prozent unterschritten werden, ebenso wie der Stundenlohn von 8,28 Euro im Einzelhandel. Damit werden Hungerlöhne zugelassen, die nicht einmal das gesellschaftliche Existenzminimum sichern können.
Darüber hinaus darf die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nicht dazu führen, dass die Betreuung der Arbeitslosen im nächsten Jahr auf der Strecke bleibt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich dafür ein, dass der Aufbau der Jobcenter unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit unverzüglich beginnt. Deshalb muss auch das für 2005 geplante Gesetz eine klare Aufgabenverteilung von Arbeitsämtern und Kommunen enthalten.
Die berufliche Eingliederung Langzeitarbeitsloser darf nicht zum Experimentierfeld für Rosinenpickerei und neuen Abschiebemanövern werden. Die Folge wäre ein lähmendes und bürokratisches Durcheinander, das eine einheitliche Betreuung von Langzeitarbeitslosen unmöglich macht. Entscheidend ist, dass eine pragmatische Zusammenarbeit von Bundesanstalt für Arbeit (BA) und Kommunen verbindlich geplant und ohne Verzögerung umgesetzt werden kann."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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