Vermittlungsausschuss darf neues Arbeitszeitgesetzes nicht aufweichen
(Berlin) - Überlange Arbeitszeiten von Klinikärzten drohen nach Ansicht des Ärzteverbandes Marburger Bund (MB) trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom September diesen Jahres auch weiterhin in deutschen Krankenhäusern. Nach Ansicht des MB sei die Gefahr groß, dass aus ökonomischen oder praktischen Gründen die Neufassung des Arbeitszeitgesetzes am kommenden Mittwoch (10. Dezember) im Vermittlungsausschuss massiv verwässert werde. Im Gespräch sei, die Neuregelungen für den Krankenhausbereich, die im Kern eine strengere Begrenzung der Arbeitszeiten vorsehen, erst nach zweijähriger Verzögerung im Januar 2006 in Kraft treten zu lassen.
Das Urteil des EuGH, das eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vorschreibe, müsse laut MB sofort eins zu eins umgesetzt werden. "Der Gesundheitsschutz für Klinikärzte und die Patientensicherheit sind keine politische Verhandlungsmasse", so der MB-Vorsitzende Frank Ulrich Montgomery. Es sei eine grobe Missachtung europäischer Vorgaben, wenn in Deutschland Busfahrern und Piloten dieser Gesundheitsschutz gewährt werde, Klinikärzten jedoch nicht.
Schon einmal wurde nach Angaben des MB den Krankenhäusern und Ärzten schwerer Schaden zugefügt, als das 1994 eingeführte Arbeitszeitgesetz mit 18-monatiger Verzögerung erst 1996 für den Kliniksektor galt. Montgomery: "Damals führte die Verzögerung dazu, dass die personellen Auswirkungen der Einführung des Arbeitszeitgesetzes im Krankenhaus nicht mehr refinanziert werden konnten und voll zu Lasten der Kliniken gingen." Ärzte müssen seitdem mit massiver Mehrarbeit diese politische Fehlentscheidung ausbaden. Dieser "grobe Verstoß" gegen humane Arbeitsbedingungen drohe nun erneut. Montgomery forderte den Vermittlungsausschuss auf, das neue Arbeitszeitgesetz, das bereits am 26. September im Bundestag beschlossen wurde, ohne Änderungen zu akzeptieren, damit es zum 01. Januar 2004 in Kraft treten könne.
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