Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Verlegerverbände: Verbot der Presse-Monitor-Gesellschaft unangemessen und rechtswidrig

(Berlin) - Mit Unverständnis haben der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf das in der vergangenen Woche durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ausgesprochene sofortige Verbot der Presse-Monitor-Gesellschaft (PMG) reagiert. Gleichzeitig zeigten sich die Verbände zuversichtlich, dass die Rechtsmittel der PMG kurzfristig zum Erfolg führen würden.

Die PMG, ein Gemeinschaftsunternehmen mehrerer deutscher Verlage sowie der Verbände BDZV und VDZ, bietet seit April 2001 Unternehmen, Verbänden und Behörden elektronische Pressespiegel an (Internet: www.presse-monitor.de). Mit Schreiben vom 04. März hatte das DPMA der PMG mit sofortiger Wirkung den Geschäftsbetrieb untersagt. Das DPMA betrachtet die PMG als erlaubnisbedürftige Verwertungsgesellschaft. Die beteiligten Unternehmen und Verbände argumentieren dagegen, dass die PMG am Markt genau wie ein Verlag tätig werde. Zusätzlich zu der Untersagungsverfügung veröffentlichte das DPMA eine Pressemitteilung, die nach Auffassung der Verbände Falschangaben enthält. Unmittelbar nach dem Verbot hatte die PMG angekündigt, die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verbots unverzüglich aufheben lassen zu wollen.

"Mit der Verfügung des DPMA wird erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik ein von Artikel 5 des Grundgesetzes geschütztes Presseunternehmen vom Staat verboten", hieß es in einer Erklärung der Verbände. Die Grundrechtsrelevanz seines Handelns sei von dem Patentamt offenbar übersehen worden. Selbst wenn man die PMG als erlaubnisbedürftige Verwertungsgesellschaft betrachte, sei die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verbots jedenfalls überzogen. Das Patentamt sei seit 1999 über die Pläne zur Gründung der PMG informiert gewesen. Ebenfalls sei ihm bekannt gewesen, dass die PMG im April 2001 den Geschäftsbetrieb aufgenommen habe. Danach habe sich das Amt mit dem Verbot der Gesellschaft weitere 11 Monate Zeit gelassen. BDZV und VDZ wiesen darauf hin, dass die an der PMG beteiligten Unternehmen auf Wunsch vieler Kunden und mit Billigung des Bundesjustizministeriums erhebliche Investitionen vorgenommen hätten, um die PMG zu gründen. Diese würden durch das nachträgliche Verbot seitens des DPMA in Frage gestellt.

Besonders verwundert zeigten sich die Verleger über die Tatsache, dass in der Verbotsverfügung argumentiert wird, das Patentamt müsse die Rechteinhaber vor der PMG schützen. Sie wiesen darauf hin, dass die Rechteinhaber im vorliegenden Falle diejenigen Verlage seien, welche die PMG gegründet hätten. Das Patentamt wolle also die Verlage widersinnigerweise vor sich selber schützen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse) 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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