Verlegerverbände begrüßen Entscheidung des Finanzministerrates zur reduzierten Mehrwertsteuer für die digitale Presse
(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die heutige politische Einigung des EU-Rates für Wirtschaft und Finanzen, mit der eine Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseangebote ermöglicht werden soll. Sobald der Entwurf in alle Amtssprachen übersetzt und formal geprüft sein wird, kann der noch nötige formale Beschluss erfolgen und die Richtlinienänderung in Kraft treten. Danach steht es den Mitgliedsstaaten frei, ihre jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersätze, in Deutschland 7 Prozent, auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken.
"Wir begrüßen, dass digitale Presse endlich nicht mehr schlechter gestellt wird als gedruckte Zeitungen und Zeitschriften", erklärte ein Sprecher der beiden Verbände. "Nun ist die Bundesregierung aufgefordert, die überfällige Entscheidung der EU umfassend und schnell im deutschen Mehrwertsteuerrecht umzusetzen."
Die Neuregelung werde die vielfältigen digitalen Presseangebote unterstützen und weitere Innovationen anregen, so der Sprecher.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ)
Peter Klotzki, Geschäftsführer Presse und Kommunikation
Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin
Telefon: (030) 726298-0, Fax: (030) 726298-103