Verlängerung der Exklusivlizenz verfassungsgemäß
(Hamburg) - Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde von einigen neuen Briefdiensten gegen den befristeten Fortbestand der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG zurückgewiesen. Diesen Beschluss vom 7. Oktober teilte das Gericht am 12. November in einer Presseerklärung mit. Die übergangsweise Einräumung von Ausschließlichkeitsrechten an die DeutschePost AG durch das Postgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Maßstab der verfassungsrechtlichen Prüfung ist nicht das Grundrecht auf Berufsfreiheit, so das Gericht. Monopolrechte dürfen für eine Übergangszeit aufrechterhalten werden. Bei der Festlegung der Dauer der Übergangszeit verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum, der sich in diesem Fall an den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Liberalisierung des Postmarktes orientiert. Darüber hinaus soll die Übergangsregelung die Fähigkeit der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost sichern, die besonderen finanziellen und sozialen Verpflichtungen, insbesondere die Pensionslasten, zu tragen, so das Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt somit die Ansicht des Bundeswirtschaftsministeriums und der Deutschen Post, nur im Einklang mit der europäischen Postliberalisierung die nationale voranzutreiben. Maßstab für die verfassungsgemäße Länge der nationalen Übergangszeit ist Brüssel.
"Damit sagt das Verfassungsgericht," so Rudolf Pfeiffer, Vorsitzender des BdKEP, "dass Entscheidungen von solcher Tragweite nicht mehr in Berlin, sondern in Brüssel getroffen werden. Das Schreckgespenst einer Verlängerung der Exklusivlizenz über 2007 hinaus taucht wieder auf, denn Brüssel will über die weitergehende Liberalisierung erst zu 2009 entscheiden. Diese Entscheidung friert den Wettbewerb auf sein bisher bestehendes unbedeutendes Maß ein. Die Re-Monopolisierung der Deutschen Post kann ungestört fortgesetzt werden. Absehbar gibt es für den Verbraucher im Briefbereich keine Servicealternativen."
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