Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Verkauf unter Einstand muß verboten sein!

(Berlin) - Der Europaverband der Selbständigen, Bundesverband Deutschland-BVD, verurteilt die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, wonach dem Giganten Wal-Mart der Verkauf unter Einstandspreis für bestimmte Artikel erlaubt wurde.

Der Präsident des BVD Karl PHILIPPI: "Diese Entscheidung wird dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Zulasten der Klein- und Mittelbetriebe, die wahrlich nicht unter ihrem Einkaufspreis verkaufen können, wird einem Preiskampf Vorschub geleistet. Scheinbare Vorteile für den Verbraucher kippen schnell ins Gegenteil, wenn z.B. die weitere Verödung der Handelslandschaft damit einhergeht. Im übrigen können auch Großbetriebe des Handels nicht davon leben, daß sie billiger ver- als einkaufen."

Der BVD, so Philippi, unterstütze ausdrücklich das Bundeskartellamt, das gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf Beschwerde einlegte. Der Verkauf unter Einstand ist gesetzlich geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Nur unter schwierigsten Umständen war diese ordnungs- und wettbewerbspolitische Klausel Gesetz geworden. Im Normalfall hielt sich der gesamte Handel jahrelang daran. Wenn Wal-Mart als Ausreißer jetzt die gesetzliche Festlegung unterlaufe, könne das einen Flächenbrand auslösen, der zum Schaden des Verbrauchers und des Handels ausufere.

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland -CEDI- (BVD) Oberbexbacher Str. 7 66450 Bexbach Telefon: 06826/1470 Telefax: 06826/50904

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