Pressemitteilung | Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) - Bundesvorstand

Verheiratetenzuschlag bleibt Beamten erhalten

(Berlin) - "Die Streichung des Verheiratetenzuschlags ist vom Tisch", sagte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 20. März in Berlin. Die Entscheidung des Innenausschusses vom 20. März 2002 sei eine gute Nachricht für Beamtinnen und Beamte und werde den Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) gerecht.

Die Streichung des Verheiratetenzuschlags hätte Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare, deren Einkommen in den letzten Jahren mehrmals gekürzt wurde, am härtesten getroffen. Die Streichung hätte sich auch auf Beamten-Familien mit einem oder zwei Kindern (insgesamt mehr als 700 000) ausgewirkt.

Der Verzicht auf Bandbreiten im Eingangsamt und im ersten Beförderungsamt des gehobenen und höheren Dienstes ist aus Sicht des DGB ein wichtiges beamtenpolitisches Signal. "Der erste Schritt zum Besoldungsdumping wurde verhindert. Die Einheitlichkeit der Besoldung wurde gewahrt", sagte Sehrbrock. Sie forderte, in der nächsten Legislaturperiode endlich einen Rechtsanspruch auf anforderungs- und funktionsgerechte Besoldung einzuführen.

Mit den nun verbesserten Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung greife der Gesetzgeber gewerkschaftliche Vorschläge auf. Endlich könnten Teamleistungen angemessen honoriert werden. Sehrbrock begrüßte auch, dass nun mehr Beamte (maximal 15 Prozent) in den Genuss einer Leistungszulage kommen könnten.

Der Dienstrechtsreformbericht der Bundesregierung habe aber auch gezeigt, dass die Länder, die vor fünf Jahren nach Leistungsbezahlung gerufen hätten, die Möglichkeiten gar nicht ausschöpften. "Deshalb fordern wir die Länder auf, die eingeführten Regelungen des Besoldungsrechts, wie sie der Bund seit geraumer Zeit umsetzt, ebenfalls zu nutzen", so Sehrbrock. In diesem Zusammenhang forderte Sehrbrock mehr Transparenz bei der Vergabe von Leistungszulagen, Kriterien mit den Gewerkschaften müssten vereinbart und paritätische Kommissionen gebildet werden. Nur so könnten Nasenprämien verhindert und Motivation und Leistungsbereitschaft gefördert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin Telefon: 030/24060-0 Telefax: 030/24060-324

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