Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Verhandlungen zum Düngegesetz dürfen nicht scheitern

(Hennef/Bonn) - Die ausgesetzten Verhandlungen zur Verabschiedung des Düngegesetzes sind ein herber Schlag für den Gewässerschutz. Die Verabschiedung des Düngegesetzes muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Die von der Landwirtschaft abgelehnte Stoffstrombilanzierung muss Teil des Düngegesetzes bleiben, ansonsten kann kein nachhaltiger Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer erreicht werden. Dies betonen die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) anlässlich der gestern für gescheitert erklärten Gespräche im Vorfeld des Vermittlungsausschusses.

Die gemeinsame Arbeit der Mitglieder der Regierungskoalition und der Opposition mit den Bundesländern im Vermittlungsausschuss hatte zum Ziel, noch im Januar einen Konsens bei der Änderung des Düngerechts zu erreichen, um die Änderung des Düngegesetzes vor den Neuwahlen verabschieden zu können. Dies ist nun in weite Ferne gerückt. DVGW und DWA, die technisch-wissenschaftlichen Spitzenverbände der Wasserwirtschaft, kritisieren dies ausdrücklich und fordern dazu auf, die Gespräche schnellstens wieder aufzunehmen. Ohne diesen Konsens würde sehr viel Zeit zu Lasten der Landwirtschaft und des Gewässerschutzes verloren gehen. Zudem droht nach wie vor die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen der seit mittlerweile 30 Jahren andauernden unzureichenden Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.

DWA und DVGW warnen eindringlich vor einer Streichung der Stoffstrombilanzierung. Die Stoffstrombilanzverordnung hat das Ziel, durch die Begrenzung der zulässigen Stickstoffüberschüsse die regional weiterhin zu hohe Nitratbelastung der Gewässer aus der Landwirtschaft spürbar zu verringern. Sie basiert auf einem bewährten und robusten Bilanzierungsverfahren für den landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes. In Verbindung mit geeigneten Kontrollwerten für zulässige Nährstoffüberschüsse ermöglicht sie eine verursachergerechte Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung. Dabei räumt sie den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten größtmögliche Freiheiten bei der Flächenbewirtschaftung ein. Die vom Agrarausschuss des Bundesrates angeregte ersatzlose Streichung der Stoffstrom- oder Nährstoffbilanz gefährdet den Gewässerschutz und löst das Nitratproblem nicht. „Notwendig ist die Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung“, betonen DVGW und DWA.

Das enge Zeitfenster in der noch laufenden Legislaturperiode ist kein Argument für einen Verzicht auf die Stoffstrombilanzierung. Praktikable und auch für den Schutz der Gewässer und Trinkwasserressourcen geeignete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten betrieblichen Nährstoffbilanzierung liegen der Bundesregierung seit Ende 2021 mit der Bundestagsdrucksache „Bericht über die Auswirkungen der verbindlichen Stoffstrombilanzierung (BT-Drs. 20/411) vor. Dieses Expertenpapier enthält unter anderem eine am Viehbesatz bzw. dem innerbetrieblichen Anfall an organischem Stickstoff orientierte Staffelung von zulässigen Bilanzüberschüssen (sogenannter Vorschlag II), die den im DVGW- und DWA-Regelwerk definierten Zielvorgaben für aus Gewässerschutzsicht tolerable Stickstoffüberschüsse nahekommen.

Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Zukunftskommission Landwirtschaft spricht sich für eine Weiterentwicklung der bestehenden Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung aus. DVGW und DWA unterstützen die Vorschläge der Zukunftskommission. In Verbindung mit einem flächendeckenden Wirkungsmonitoring bestehen zusätzliche Möglichkeiten der Verschlankung des Düngerechts und der Bürokratieentlastung für die landwirtschaftlichen Betriebe, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.

Quelle und Kontaktadresse:
DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Stefan Bröker, Pressesprecher(in), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242 8720

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