Pressemitteilung | Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) - Bundesgeschäftsstelle

Vergütungsverhandlungen für freiberufliche Hebammen gescheitert: Deutscher Hebammenverband ruft Schiedsstelle an – und kämpft weiter

(Berlin) - Die Verhandlungen zum Hebammenhilfevertrag zwischen dem Deutschen Hebammenverband und dem Spitzenverband der Krankenkassen sind gescheitert. Strittig waren vor allem die Bezahlung der Hebammen sowie neue Vorgaben, die die klinische und außerklinische Geburtshilfe gefährden. Die ohnehin seit Jahren desolate wirtschaftliche Situation der Hebammen in Deutschland droht weiter zu eskalieren. Es wird eine Verschlechterung der Versorgung der Frauen in ganz Deutschland riskiert. Die strittigen Punkte muss nun die Schiedsstelle klären.

Bei den notwendigen strukturellen Veränderungen im Hebammenhilfevertrag konnten sich die Verhandlungspartner weitgehend einigen. Die Vorstellungen über eine angemessene Stundenvergütung der freiberuflichen Hebammen lagen jedoch weit auseinander.

Ursula Jahn-Zöhrens, Verhandlungsführerin des DHV, erklärt: „Der Deutsche Hebammenverband kann keinem Kompromiss zustimmen, der die hohe fachliche Kompetenz und Verantwortung einer Hebamme nicht in der Vergütung widerspiegelt.“ Seit Jahren verhandelt die Hebammenseite mit dem GKV-Spitzenverband über eine dringend notwendige Reform des Hebammenhilfevertrags. Die letzte Gebührenerhöhung fand 2018 statt. „Eingriffe in die Arbeitsstrukturen und die schlechte wirtschaftliche Ausgestaltung treiben immer mehr Hebammen aus dem Beruf. Das gefährdet die Versorgung von Frauen und Familien“, ergänzt Jahn-Zöhrens.

Der DHV ist alarmiert, dass der GKV-Spitzenverband in die Autonomie der Arbeitsgestaltung von freiberuflichen Hebammen über geplante Abrechnungsvorschriften eingreifen will. Vor dem Hintergrund der vielen Kreißsaalschließungen wäre es notwendig, die Geburtshilfe durch freiberufliche Hebammen in der Klinik und im häuslichen Umfeld oder im Geburtshaus zu stärken. Stattdessen wird den Schwangeren durch die Bestrebungen des GKV-Spitzenverbands diese Tür vor der Nase zugeschlagen.
Nun muss die Schiedsstelle eine Abwägung der Argumente vornehmen und einen neuen Hebammenhilfevertrag festsetzen.

Hintergrund

Der Hebammenhilfevertrag ist die Arbeitsgrundlage für rund 19.000 freiberuflich tätige Hebammen in Deutschland. Er legt zwischen Hebammen und gesetzlichen Krankenkassen u.a. die Abrechnungsbeträge für Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft, Geburtshilfe, Nachsorge nach Geburt und Stillberatung sowie für Kurse fest.

Seit Jahren prangert der DHV die schlechte Vergütung der Hebammen an – eine unhaltbare Situation für die Hebammen! Ziel der Verhandlungen ist es, den Hebammenhilfevertrag mit seinen Anlagen in allen Teilen zu überarbeiten. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, eine für das Jahr 2024 zeitgemäße Struktur und Vergütung zu schaffen, nach der freiberufliche Hebammen angemessen bezahlt werden, um die Frauen und Familien gut versorgen zu können.

Rund ein Drittel aller Geburten in Krankenhäusern werden von freiberuflichen Hebammen begleitet. Knapp 17.000 Frauen und Familien entscheiden sich jedes Jahr für eine Geburt zu Hause oder in einem Geburtshaus. Die freie Wahl des Geburtsortes, die den Versicherten nach § 24 f im fünften Sozialgesetzbuch zugesprochen wird, ist jedoch gefährdet, wenn Hausgeburtshilfe, Geburten in Geburtshäusern und Beleghebammen nicht angemessen finanziert werden. Damit wird die Verschlechterung der Versorgung der Frauen in ganz Deutschland riskiert.

Die 16 Landesverbände im Deutschen Hebammenverband machen seit Wochen mit der Kampagne „Ohne uns kein Du“ auf die prekäre finanzielle Lage der Hebammen und die schwierige Situation in den Vertragsverhandlungen aufmerksam.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV) - Bundesgeschäftsstelle, Gartenstr. 26, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 981890, Fax: 0721 9818920

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