Pressemitteilung | (BVR) Bundesverband Regie e.V.

Vergütung statt Enteignung / Die Audiovisuellen Urheber europas fordern einen Anspruch auf angemessene Vergütung

(Berlin/Cannes) -,Anlässlich der Internationalen Filmfestspiele in Cannes fordern alle europäischen Filmurheber-Verbände gemeinsam mit den europäischen Dach-Verbänden der Verwertungsgesellschaften für audiovisuelle Urheber, SAA und CISAC einen europaweiten, unverzichtbaren, unabtretbaren Vergütungsanspruch für Filmurheber für jede Nutzung ihrer Werke.

So erwartet auch der Bundesverband Regie (BVR) Lösungen von der EU-Politik, die der zunehmend unfairen Vergütungssituation gerecht werden. Seit Monaten ringen die EU-Politiker um einen ausgewogenen Kompromiss in den zur Entscheidung anstehenden Verfahren. Die europäischen Urheber-Gesetzgebungsverfahren Rundfunk-Verordnung CAB / SAT und die Richtlinie "COPYRIGHT IN THE DIGITAL SINGLE MARKET" stehen stark in der Kritik der Branche.

Dazu stellen SAA und CISAC die Internationale Rechtsstudie zur Implementierung eines unverzichtbaren Vergütungsanspruchs auf angemessene Vergütung für audiovisuelle Urheber für die Nutzung ihrer Werke von Prof. Raquel Xalabarder von der Universität Oberta in Katalonien vor. Diese Studie ist eine klare Blaupause, die zeigt, wie Filmurheber, egal aus welchem Land, faire Vergütungen für ihre Arbeit erhalten können.

Audiovisuelle Urheber - Regisseure, Drehbuchautoren sowie Kameraleute, Editoren und Kostüm- und Szenenbildner - arbeiten in ganz Europa unter Bedingungen, die man häufig nur als prekär bezeichnen kann. Sie arbeiten freiberuflich. Nahezu alle sozialstaatlichen Absicherungen gehen an ihrer Arbeitsrealität vorbei. Das belegt eindrucksvoll die Studie der FERA und der FSE, der Dachverbände der europäischen Regisseure und Drehbuchautoren. Verglichen mit den Komponisten und Textdichtern stehen Filmurheber deutlich schlechter da, da die GEMA als Erstrechtehalterin eine ungleich bessere Verhandlungsposition hat.

Der Filmemacher und CISAC Vize Präsident Jia Zhang-ke, dessen Film "Ash is Purest White” vergangenes Jahr am Wettbewerb um die Goldene Palme teilgenommen hat, meint: "Es ist ein Akt der Fairness. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die es ermöglichen, dass Regisseure und Drehbuchautoren für die vielfältigen Nutzungen ihrer Werke bezahlt werden. Das ist wirklich notwendig in dem heutigen digitalen Umfeld, in dem unsere Werke das wunderbare Potential haben, Zuschauer direkt in der ganzen Welt zu erreichen, wofür wir aber nicht fair bezahlt werden.”

In der Diskussion um die "Copyright"-Richtlinie, die vor allem dazu geschaffen werden soll, die komplexen und hochdivergenten europäischen Urheberrechtsstrukturen zu harmonisieren, drohen die Urheber von den Sender- und Industrieinteressen aufgerieben zu werden. Bewährte Vergütungsansprüche, wie für die Kabelweiterleitung, mit denen die Sender Jahr für Jahr gutes Geld verdienen, werden systematisch ausgehöhlt. Vergütungen für die europaweite Online-Verbreitung der Fernsehprogramme werden erst gar nicht als vergütungspflichtig angesehen und die naheliegenden Lösungen von unverzichtbaren Vergütungsansprüchen drohen an neoliberalen Weltbildern in der schieren Menge der Vorschläge unterzugehen.

Die Politik scheut sich, Kante zu zeigen und klarzumachen, dass es für Werknutzungen klare und gesetzlich verbindliche Vergütungsregeln geben muss.

Denn Filmurheber, die projektbezogen arbeiten, brauchen gesetzlichen Schutz weit stärker als z.B. organisierte Festangestellte oder Arbeiter in einem Betrieb.

Dabei ist viel guter Wille in der EU-Politik zu erkennen, faire Urheber-Vergütungen für die hochdiversen Nutzungen audiovisueller Werke zu ermöglichen. Die Vorschläge, die z.Zt. in den Ausschüssen des EU-Parlaments zirkulieren und die den urhebervertragsrechtlichen Ansätzen folgen, haben die Notwendigkeit erkannt, dass den Urhebern - nach deutschem Vorbild - Auskunftsansprüche zustehen müssen. Aber das reicht nicht, wenn man in der Folge seinen Vergütungsanspruch nicht durchsetzen kann. Der noch immer offene Fall des bekannten Kameramanns Jost Vacano mit über zehn Jahren Prozess um eine angemessene Vergütung für seine Arbeit an "Das Boot" ist dabei nur eines der abschreckenden Beispiele.

Der am nächsten liegende Ansatz, gesetzliche Vergütungsansprüche zu implementieren, wird bislang übersehen.

Ein unverzichtbarer und nicht abtretbarer Vergütungsanspruch, der - spanischen, italienischen und französischem Vorbild folgend - durch Verwertungsgesellschaften inkassiert, verwaltet und an die Filmurheber verteilt wird, ist die am nächsten liegend Lösung. Das aber ist wirtschaftsnahen Neoliberalen ein Graus.

Dabei ist der technische Wandel der Nutzungen in der Film- und Fernsehbranche unübersehbar, doch Sender und Verwerter verweigern die notwendigen Anpassungen. Kommt keine gesetzliche Regelung, werden die Filmurheber strukturell von den Möglichkeiten einer angemessenen Vergütung abgeschnitten.

Der Präsident von Writers and Directors Worldwide, Horacio Maldonado, sagt dazu: "Audiovisuelle Urheber sollten nicht länger in ihren Rechten beschnitten werden. Kulturelle Vielfalt ist eine Notwendigkeit: Wenn ´wachsender Markt´ meint, dass Mediengiganten die Landschaft und die Abläufe in den Sendern dominieren, ist es essenziel, den Urhebern gute Verhandlungschancen einzuräumen, so dass sie arbeiten können, dass man ihre Stimme hören kann, für alle die nach ihnen kommen.”

Die seit 1992 bestehende Verleih- und Vermiet-Richtlinie 92/100/EWG bietet den interessantesten Ansatz, einen Vergütungsanspruch für Filmurheber für On-Demand-Nutzungen zu implementieren. Diese alte Richtlinie regelt eine zusätzliche Vergütung für Filmurheber für die Nutzung durch Videotheken und ist schon allein inhaltlich der analoge Vorläufer einer Regelung für die Nutzung durch On-Demand-Plattformen. Auch rechtlich und in den Formulierungen gibt es kaum Schwierigkeiten für eine Implementierung. Diese sind bereits im CULT-Ausschuss (Kultur) und im ITRE-Ausschuss (Industrie) des europäischen Parlaments als Empfehlung beschlossen worden.

Am 21. Juni 2018 wird mit der Abstimmung in dem wichtigen JURI-Ausschuss des europäischen Parlaments die erste wegweisende Entscheidung getroffen. Es ist zur Zeit völlig offen, wie sie ausgehen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
(BVR) Bundesverband Regie e.V. Pressestelle Augsburger Str. 33, 10789 Berlin Telefon: (030) 21005-159, Fax: (030) 21005-162

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