Vergütung der Leistungen in der ambulanten Pflege anheben
(Hannover) - Auf dem Ostdeutschen Kassenärztetag versprach die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt den Kassenärzten in Ostdeutschland höhere Vergütungen. Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. (ABVP) fordert die Politik auf dafür zu sorgen, dass auch die Vergütung der Leistungen in der ambulanten Pflege angehoben werden. Denn die ambulante Versorgung der Patienten liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Pflegenden und Ärzten.
Mit einem umfangreichen Maßnahmenbündel will die Bundesgesundheitsministerin dem Ungleichgewicht der Arzthonorare in Ost und West zu Leibe rücken. Die Einführung des Wohnortprinzips in die Gesetzliche Krankenversicherung soll eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 130 Millionen DM pro Jahr für die Ärzte bewirken. Die Anhebung der Gebührenordnung auf 90% des Weststandards und die Orientierung der Vergütung an der Steigerung des gesamtdeutschen Grundlohns, respektive der gegebenenfalls höheren Steigerung in den neuen Bundesländern, werden den Ärzten zusätzliches Geld bringen.
Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: Frau Schmidt geht den richtigen Weg. Ohne Vergütungsanhebungen ist die dringend notwendige Stärkung der ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern nicht zu erreichen. Das kann aber nicht nur für die Kassenärzte gelten, denn die ambulante Versorgung wird von Ärzten, Pflegekräften und anderen Fachkräften im Gesundheitswesen gemeinsam geleistet.
Während den Ärzten höhere Vergütungen in Aussicht gestellt werden, drohen die Krankenkassen den Pflegediensten mit weiteren erheblichen Vergütungskürzungen. Die Politik ist aufgefordert, gegen dieses unverantwortliche Verhalten der Kassen anzugehen und an die Vergütung der ambulant tätigen Pflegekräfte sowie der anderen Fachkräfte dieselben Kriterien anzulegen, wie an die Vergütung der Ärzte.
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