Pressemitteilung | eurocom e.V. – European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices

Verfrühte Anwendung des E-Rezepts für Hilfsmittel verhindert zügige Patientenversorgung und erzeugt bürokratischen Mehraufwand in der Arztpraxis

(Berlin) - Seit der verpflichtenden Umsetzung des E-Rezepts für Arzneimittel zum 1. Januar 2024 kommt es irrtümlich vermehrt auch für die Verordnung von Hilfsmitteln zum Einsatz. Hilfsmittel können aber noch nicht per E-Rezept verordnet und eingelöst werden. Nach wie vor müssen Ärztinnen und Ärzte dafür das Muster-16-Rezept in Papierform verwenden. Deshalb weist die European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices (eurocom) darauf hin, dass die verfrühte Anwendung des E-Rezepts die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln verzögert und für Ärztinnen und Ärzte unnötigen bürokratischen Mehraufwand erzeugt.

Sanitätsfachhändler und orthopädie(schuh-)technische Betriebe können elektronische Verordnungen erst dann entgegennehmen und mit den Krankenkassen abrechnen, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Der Anschluss ist erst zum 1. Januar 2026 zwingend vorgesehen. Die Verpflichtung, Hilfsmittel per E-Rezept zu verordnen, besteht für Ärztinnen und Ärzte sogar voraussichtlich erst zum 1. Juli 2027. Bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel dürfen auch Apotheken eine irrtümlich initiierte Hilfsmittelverordnung per E-Rezept aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gegenüber Kostenträgern nicht geltend machen. Die Folge: Das Rezept muss erneut und in korrekter Form ausgestellt werden. Für die Arztpraxis heißt das: doppelte Arbeit. Für Patienten: doppelte Wege. Dies gilt es zu vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices Antje Schneider, Referentin Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 15, 10117 Berlin Telefon: (030) 25763506-3, Fax: (030) 25763506-9

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