Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Lebensversicherungsreformgesetz / Offener Brief des BdV an den Bundespräsidenten

(Henstedt-Ulzburg) - Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Lebensversicherungsreformgesetz geäußert. Die Verbraucherschutzorganisation sieht unter anderem die Eigentumsrechte der Versicherten verletzt. Sehr ungewöhnlich hatte die Große Koalition darauf verzichtet, dem Normenkontrollrat die Möglichkeit zu geben, das Gesetz auf Rechtskonformität zu prüfen. Daher ist nun der Bundespräsident die einzige Instanz, die zumindest eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Prüfung vornehmen kann. "Wir haben Bedenken und hoffen, dass der Bundespräsident hier eine hinreichende verfassungsrechtliche Prüfung vornimmt. Andernfalls befürchten wir eine lange Zeit der Rechtsunsicherheit", erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV den ungewöhnlichen Schritt.

Der BdV sieht die geplante Ausweitung der Reserven als überzogen an. So führen die stillen Reserven, die Zinszusatzreserve, die freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen (RfB), der Schlussüberschussanteilfonds und die zukünftig zu bildende kollektive RfB zu einer überzogenen Reservesituation, die nicht notwendig ist. "Die Aufsichtsbehörde hat erst vor ein paar Tagen mit den Ergebnissen des Stresstests Entwarnung gegeben", erklärt Kleinlein. "Die Bildung derart hoher Reserven können wir nur als Enteignung der Kunden ansehen, die statt dieser überzogenen Reservebildung eigentlich Anspruch auf Überschussleistungen haben".

Besonders hart betroffen sind die Kunden, deren Verträge in den nächsten Jahren auslaufen. Denn in gerade diesem Zeitraum soll ein zusätzlicher Sicherheitstopf gebildet werden, die sogenannte kollektive RfB. Hierfür werden in den nächsten Jahren knapp 30 Milliarden Euro aus der Überschussbeteiligung abgezweigt. Diese Mittel stehen dann nicht mehr für Überschussleistungen an die Kunden zur Verfügung. Stattdessen benötigen die Versicherungsunternehmen in genau dieser Höhe aber geringere Eigenmittel. Das entlastet die Unternehmen und eröffnet Spielraum für zusätzliche Dividendenausschüttungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. (BdV) Pressestelle Tiedenkamp 2, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon: (04193) 99040, Fax: (04193) 94221

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