Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)

Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 zweifelhaft

(Berlin) - „Die im Haushaltsbegleitgesetz enthaltenen Kürzungen von Freibeträgen, soweit sie auf den Vorschlägen von Koch/Steinbrück beruhen, könnten unwirksam sein“, darauf wies Jürgen Pinne, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), anlässlich des Parlamentarischen Abends des DStV in Berlin hin. Das am 19.12.2003 vom Bundestag und Bundesrat nach einem längeren Vermittlungsverfahren verabschiedete Haushaltsbegleitgesetz 2004 beinhaltet u.a. die Kürzung diverser Freibeträge, so z.B. die Reduzierung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags. Im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wurden der Freibetrag und der Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen sowie der Entlastungsbetrag gemäß § 19a ErbStG gekürzt.

Pinne führt weiter aus: „Es ist zweifelhaft, ob der Vermittlungsausschuss seine Kompetenzen überschritten hat, indem er die Koch/Steinbrück-Vorschläge in seine Vermittlungsempfehlung an den Bundestag aufgenommen hat. Der Vermittlungsausschuss hat im Gesetzgebungsverfahren kein eigenes Initiativrecht. Das ist eine klare verfassungsrechtliche und vom BVerfG bereits festgestellte Vorgabe. Der Parlamentsvorbehalt und ausreichende Beratungsrechte müssen gewahrt bleiben.“ Hintergrund ist, dass die Koch/Steinbrück-Vorschläge zwar im Haushalts- und im Finanzausschuss beraten, jedoch nicht in die Beschlussempfehlung an den Bundestag einbezogen worden sind. Auch der Bundesrat hat die Vorschläge weder in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf berücksichtigt noch hat er sie seinem Anrufungsantrag an den Vermittlungsausschuss beigefügt.

„Steuerbescheide, in denen sich die Kürzungen ausgewirkt haben, sollten angefochten werden“, rät Pinne. Während Bescheide zur Einkommensteuer 2004 frühestens in 2005 erlassen werden, können Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide für Erbfälle und Schenkungen in 2004 schon jetzt ergehen bzw. schon ergangen sein. Der DStV wird seinen Mitgliedern daher einen Musterrechtsbehelf für Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheide zur Verfügung stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Dipl.-Vw. StB Annette Theobald, Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799

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