Verfassungsklage gegen Sozialgerichts-Urteil an Kürzungen bei vorgezogener Rente für Arbeitslose
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hält die Entscheidung des Bundessozialgerichts über Abschläge bei vorgezogener Rente für Arbeitslose für verfassungswidrig. "Das Urteil führt zu Rentenkürzungen bis zu 18 Prozent. Das ist unzumutbar", erklärte IG Metall-Vorstandsmitglied Kirsten Rölke am Donnerstag in Frankfurt am Main. Von der Regelung seien allein aus dem Bereich der IG Metall über 10000 Rentner betroffen. Die IG Metall hat dagegen eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Am Mittwoch hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 RJ 44/02 R) eine Übergangsregelung zur Erhöhung des Renteneintrittsalters bei Arbeitslosen von 60 auf 65 Jahre gebilligt. Diese Übergangsregelung war 1996 von der damaligen Bundesregierung erlassen worden, um die Rentenkassen zu entlasten. Nach Auffassung der IG Metall sind diese Gesetzesänderungen verfassungswidrig. Sie bedeuteten eine Benachteiligung insbesondere von solchen Arbeitnehmern, die in strukturell prekären Branchen wie der Stahl- und Werftenindustrie im Rahmen von Sozialplänen aus dem Arbeitsleben ausscheiden mussten.
"Die Übergangsregelung bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, weil der Gesetzgeber den Betroffenen keine Chance gegeben hat, sich auf diese neue Lebenssituation einzustellen", erklärte Rölke. "Leider wurde die Rechtslage durch das Urteil des Bundessozialgerichts jetzt legitimiert. Nun bleibt für uns nur noch der Weg nach Karlsruhe, um die berechtigten Ansprüche der betroffenen Mitglieder weiter zu verfolgen." Nach Angaben der IG Metall verliert ein Rentner im Durchschnitt insgesamt 26000 Euro. "Wenn der Gesetzgeber das noch für zumutbar hält, verkennt er, mit welchen Einkünften Rentner ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen", sagte Rölke.
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