Verfassungsklage gegen die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze
(Köln) - Die PKV wird die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze nicht tatenlos hinnehmen. Mehr als 700.000 Arbeitnehmer zuzüglich ihrer Familienangehörigen verlieren so ihre Wahlfreiheit, anstelle des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes zur PKV wechseln zu dürfen.
Dies ist gesundheitspolitisch falsch. Es ist zudem ein Verstoß gegen die Grundsätze der Generationengerechtigkeit und der Nachhaltigkeit der Finanzierung, weil so immer weitere Bevölkerungsteile mit ihren im Alter steigenden Gesundheitskosten nachwachsende Generationen belasten werden. Der Weg zur Eigenvorsorge wird zunehmend mehr versperrt.
Die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze bedeutet auch, dass der Geltungsbereich der Marktwirtschaft im Gesundheitswesen weiter eingeschränkt wird. Für die betroffenen PKV-Unternehmen stellt das einen Eingriff in die Gewerbefreiheit und in die freie Berufsausübung dar.
Betroffene PKV-Unternehmen werden deshalb in großer Zahl, nachdem das neue Gesetz in Kraft getreten ist, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Bayenthalgürtel 26
50968 Köln
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