Verfahrensbeschleunigung: Nicht zu Lasten des Rechtsschutzes! / Statement von Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Mitglied des Ausschusses Umweltrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
(Berlin) - "In seiner jetzigen Form beschneidet der Gesetzentwurf den Rechtsschutz gegen rechtswidrige Planungs- und Zulassungsentscheidungen durch Fristverkürzungen, Einwendungsausschlüsse und Einschränkungen des Eilrechtsschutzes. Auch wenn der DAV das grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, die verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beschleunigen, unterstützt, kann das nicht der richtige Weg sein. Ursächlich für die langen Prozesse ist nicht primär der Rechtsschutz, sondern die Menge der verfahrens- und materiell-rechtlichen Anforderungen an Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturvorhaben.
Dass Gerichte Rechtsmängel an Behördenentscheidungen außer Acht lassen sollen, ist unter rechtsstaatlichen Aspekten nicht zu rechtfertigen - eine zuverlässige Prognose, wann die Behörde jene Mängel behebt, kann durch ein Gericht schließlich kaum getroffen werden.
Eine Ausdehnung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts unterminiert den Instanzenzug und führt dadurch zu verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten.
Die verpflichtende Einrichtung von Planungskammern und -senaten lehnen wir ebenso ab. Spezialisierungen der einzelnen Spruchkörper sind bereits durch die Geschäftsverteilungspläne vorgesehen, soweit dies möglich ist. Priorität sollte die hinreichende personale und technische Ausstattung der Gerichte haben."
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