Vereinheitlichung im Energiefachrecht gefordert / vbw unterstützt Stellungnahme des Bundesrates
(Stuttgart) - "Wir begrüßen die Forderung des Bundesrates nach einer Vereinheitlichung und Verbindung der Gesetze und Verordnungen rund um die energetischen Anforderungen an Gebäude", sagte Dr. Friedrich Bullinger, Direktor des vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. November 2010 Stellung zum Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) bezogen. Er fordert die Bundesregierung darin auf, eine Konsolidierung und Zusammenführung der mittlerweile nicht mehr überschaubaren Fülle an technischen und fachlichen energetischen Anforderungen an Gebäude herbeizuführen. Der Bundesrat bezieht sich explizit auf die Zusammenführung der Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes. Da im Jahr 2012 die Energieeinsparverordnung aus europarechtlichen Gründen sowieso novelliert werden muss, böte sich laut Bundesrat hier ein geeigneter Ansatzpunkt für eine Vereinheitlichung an.
"Das Land Baden-Württemberg hat mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg den Wettbewerb der Länder um die höchsten Klimaschutzanforderungen bei Gebäuden entfacht", so Bullinger. "Diese Entwicklung befördert aber nur hochinvestive Modernisierungen. Mit diesen hochgeschraubten Anforderungen lassen sich keine großen Gebäudemodernisierungszahlen erreichen. Der Anforderungswettlauf ist für die auf Bundesebene angestrebte Erhöhung der Sanierungsquote kontraproduktiv", sagte der Verbandsdirektor. "Der Bundesrat zeigt große Vernunft, wenn er sich wiederholt gegen eine Richtlinienumsetzung ins deutsche Recht ausspricht, die über eine 1:1-Umsetzung des derzeitigen EU-Rechts hinausgeht", so Bullinger.
In diesem Zusammenhang sagte Bullinger: "Die Zuständigkeiten rund um den Wohnungs- und Städtebau verteilen sich in Baden-Württemberg auf verschiedene Ministerien und Abteilungen. Der vbw plädiert auch in dieser Sache für eine Zusammenfassung der Zuständigkeiten, wenn die energetischen, demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen gemeistert werden sollen".
Bullinger forderte eine bedarfsgerechte Verstetigung der Fördermittel. "Einen ersten Schritt hat der Bundesrat gesetzt." Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte durch den Bund mindestens bis zum Jahr 2015 kontinuierlich mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert wird.
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