Verbreitungsentgelte sollten für Rundfunkbieter bereits vorab kontrolliert werden
(Berlin) - Vor der Befassung des Bundesrates mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am 2. April hat der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Rolle von Rundfunk- und Mediendiensteanbietern im TKG stärker als bisher zu berücksichtigen. Für sie müsse im TKG ein Zugangsrecht zu Telekommunikationsnetzen aufgenommen werden. Zudem solle im TKG ein Vorab-Regulierungsverfahren für die Tarifgestaltung in Telekommunikationsnetzen festgeschrieben werden.
Das Telekommunikationsgesetz regelt den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und soll Nutzern einen angemessenen Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen wie zum Beispiel zu UKW-, Mobilfunk- und Kabelnetzen gewähren. Das derzeitige Novellierungsverfahren setzt verschiedene europäische Richtlinien ins TKG um, die die Spielräume für nationale Regulierungsbehörden erhöhen und Doppelregulierungen vermeiden sollen.
VPRT-Präsident Jürgen Doetz: Wir appellieren an den Bundesrat, in einem Vermittlungsverfahren den Rundfunk vor dem Hintergrund seiner verfassungsmäßig überragenden Bedeutung für die Meinungsfreiheit im TKG hinreichend zu berücksichtigen. Rundfunk- und Mediendiensteanbieter müssen auf Grund dieser Funktion ein gesetzliches Zugangsrecht zu allen Netzen eingeräumt bekommen. Zudem muss einer prohibitiven Preisgestaltung der Netzbetreiber, die Monopolisten in den jeweiligen Verbreitungsgebieten sind, durch ein entsprechendes Vorab-Regulierungsverfahren in Entgeltfragen vorgebeugt werden. Dabei sind sowohl Veranstalter als auch Landesmedienanstalten angemessen an den Verfahren zu beteiligen.
Das Kabelnetz ist mit Abstand der wichtigste Verbreitungsweg für die privaten Rundfunk- und Mediendiensteanbieter. Circa 60 Prozent aller Haushalte werden über das Kabelnetz mit ihren Programmen versorgt. Für den Hörfunk ist nach wie vor die Terrestrik der wichtigste Übertragungsweg. Auch hier besteht ein begrenztes Frequenzspektrum und ein Monopol beim Sendernetzbetrieb. Damit sind die Veranstalter auf den Zugang zu den Netzen und die Sicherstellung einer effektiven Kontrolle der Entgelte durch die Regulierungsbehörde angewiesen.
Die im VPRT zusammengeschlossenen privaten Rundfunk- und Mediendiensteanbieter begrüßen, dass aus den Fachausschüssen des Bundesrates bereits Vorschläge für einer stärkere Berücksichtigung des Rundfunks im TKG verbunden mit dem Vorschlag, den Vermittlungsausschuss mit einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes zu befassen, eingebracht worden sind. Mit diesem Schritt haben die Länder sich die Möglichkeit geschaffen, ihre Zuständigkeit für die Rundfunkregulierung auch in das Novellierungsverfahren des TKG als Bundesgesetz einzubringen. Wir appellieren an die Länder, diese Chance mit einer Absicherung der gesetzlichen Position des Rundfunks gegenüber den Netzbetreibern auch zu nutzen, so Doetz.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT)
Hartmut Schultz, Pressesprecher
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