Verbraucherzentrale stoppt trügerische Geld-zurück-Garantie bei Nahrungsergänzungsmittel / Versprechen von Risikofreiheit oft irreführend
(Potsdam) - Anbieter bewerben Nahrungsergänzungsmittel immer wieder mit einer Geld-zurück-Garantie. Juristin Stefanie Kahnert von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) erklärt, welcher Risiken sich Käufer:innen hierbei bewusst sein sollten und berichtet davon, wie die Verbraucherzentrale eine besonders skurrile Werbung unterbinden konnte.
Versprechen von Risikofreiheit
Etwas mehr als 75 Prozent der für Statista Consumer Insights befragten Menschen in Deutschland geben an, Nahrungsergänzungsmittel zu konsumieren. Am weitesten verbreitet sind dabei Vitamine (61 Prozent) und Mineralien (36 Prozent). Dahinter folgen Proteine, die jede:r vierte der Befragten einnimmt.
Eine inzwischen übliche Werbestrategie für Nahrungsergänzungsmittel ist das Versprechen einer Geld-zurück-Garantie. Versprechen wie ein Test des Produktes zu „100 Prozent ohne Risiko“ erwecken bei Interessierten den Eindruck, sie könnten ihr Geld bei Nichtgefallen oder ausbleibender Wirkung ohne Weiteres zurückfordern. Doch hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, denn die Bedingungen können abstrus sein.
Einnahme über 60 Tage und kleines Blutbild: Anbieter ändert Werbung nach Abmahnung
In einem Fall mahnte die VZB einen Anbieter erfolgreich ab, der Verbraucher:innen aufgefordert hatte, sein Produkt mit einer „Bestellung zu 100% ohne Risiko“ zu testen. Gleichzeitig forderte er im Kleingedruckten die Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels über 60 Tage und ein kleines Blutbild als Einnahmenachweis, wenn Nutzer:innen das Produkt zurückgeben wollten.
„Zum einen erscheint es aus unserer Sicht unethisch, eine ‚Geld-zurück-Garantie' mit der zwingenden Einnahme eines Präparates über einen bestimmten Zeitraum zu verbinden. Betroffene könnten bei der Einnahme Nebenwirkungen erleiden, wären unzufrieden und würden das Produkt absetzen wollen – müssten aber nach den Bedingungen die Kapseln mindestens 60 Tage lang einnehmen, damit sie von der Geld-zurück-Garantie profitieren können. Dies kann wohl kaum als risikofrei gewertet werden“, argumentiert Kahnert. Hinzu komme zum anderen, dass ein kleines Blutbild sich nicht einfach kostenfrei bestellen lässt. Die besondere Pointe: Über die Einnahme des beworbenen Mittels hätte ein solches Blutbild in diesem Fall gar keine Aussage treffen können.
Die VZB forderte den Anbieter auf, die Bewerbung des Produktes und der Geld-zurück-Garantie mit der Aussage einer hundertprozentigen Risikolosigkeit zu unterlassen. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab und stellt für die Garantie nun keine Bedingungen mehr auf.
Praktische Risiken ab der ersten Einnahme
Doch selbst im Falle einer wirtschaftlichen Risikofreiheit bleibt die Frage nach gesundheitlichen Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln. „Tatsächlich ist es so, dass durch die Einnahme unerwünschte Nebenwirkungen oder Wechselwirkungen mit anderen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln entstehen können“, so Kahnert. Nahrungsergänzungsmittel müssen keine Zulassungsverfahren durchlaufen. Auch eine gesetzliche Festlegung von Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenzusätze in Nahrungsergänzungsmitteln fehlt. Damit besteht das Risiko einer Überdosierung.
Weiterführende Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln, zu deren Wirkungen und was erlaubt ist und was nicht, finden Interessierte auf der Webseite Klartext Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Annalena Marx, Pressesprecher(in), Babelsberger Str. 12, 14473 Potsdam, Telefon: 0331 29871-0