Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbraucherschützer für Streichung von Steuervorteilen der Lebensversicherung

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Bund der Versicherten (BdV) haben die Bundesregierung aufgefordert, die geplante Streichung der Steuervorteile kapitalbildender Versicherungen ohne Aufweichungen umzusetzen. „Das Vorhaben der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Harmonisierung der Besteuerung der Altersvorsorge“, so Wolfgang Scholl, Versicherungsexperte des vzbv. Es sei nicht zu rechtfertigen, das Versicherungen stärker gefördert werden als andere Altersvorsorgeprodukte.

Auch der Bund der Versicherten (BdV) lobte den möglichen Wegfall als längst überfällige Maßnahme. „Mit den bestehenden Steuervorteilen hilft man vor allem den Versicherungsunternehmen und nicht den Kunden, da ein echter Wettbewerb zwischen den Anlageformen verhindert wird", so BdV-Geschäftsführer Frank Braun. Beide Verbände sehen keinerlei Veranlassung der Regierung, gegenüber den Lobbyinteressen der Versicherungswirtschaft einzuknicken.

Die Streichung der Steuervorteile sei ein echtes Plus für die Verbraucher, betonten die beiden Verbände. Denn nur dadurch könnten die Versicherer wirksam daran gehindert werden, die gravierenden Nachteile der Kapitallebensversicherung zu verschleiern. Durch die Praxis der Versicherungsbranche, ihre meist hohen Abschlussprovisionen mehr oder weniger heimlich von den Beiträgen der Anfangsjahre abzuzweigen, entstünden den Kunden, die aus wirtschaftlichen Gründen vorzeitig an ihr Geld heran müssten, enorme Verluste. Etwas mehr als die Hälfte aller Kapitalpolicen würden vorzeitig gekündigt. Zudem hätte die Versicherungsbranche endlich keine Argumente mehr, um von den Vorzügen der von ihr schlecht geredeten Riester-Produkte abzulenken. Echtem Wettbewerb zwischen den verschiedenen Ansparprodukten stünde dann nichts mehr entgegen.

Nach geltender Rechtslage sind die Beiträge zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen steuerlich begünstigt und erwirtschaftete Überschüsse steuerfrei, wenn:

- die Laufzeit der Verträge mindestens zwölf Jahre beträgt
- die Versicherungssumme mindestens 60% der gesamten Beitragssumme ausmacht
- und regelmäßig Beiträge eingezahlt werden.

Dies soll sich künftig ändern, wenn die Bundesregierung die Empfehlungen der Sachverständigenkommission zur “Neuordnung der steuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“ (Rürup/Bareis-Kommission) umsetzt. Danach soll ab 2005 die Steuerfreiheit der Auszahlungen aus Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalauszahlungsmöglichkeit abgeschafft und durch eine vorgelagerte Besteuerung der Erträge für alle Sparformen ersetzt werden. Ausgenommen sind Riester-Verträge und die betriebliche Altersvorsorge. Außerdem soll künftig die Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben gestrichen werden.

Weitere Informationen zur Stellungnahme des Sozialbeirats zur Reform der Rentenbesteuerung finden Sie unter http://www.bmgs.bund.de/deu/txt/aktuelles/pm/bmgs03/bmgs2_3191.cfm

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218

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