Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Verbraucherrecht: In acht Jahren über 13.500 Eingaben an den Ombudsmann

(Berlin) - Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Kreditinstitut und Kunde einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt. Bereits seit acht Jahren hilft ein unabhängiger Ombudsmann den Bankkunden, Differenzen unbürokratisch und schnell aus dem Weg zu räumen. Karl Dietrich Bundschuh, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, ist seit April 1995 Ombudsmann der privaten Banken. Am 1. Mai 2000 ist Horst-Diether Hensen, ehemaliger Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts, an seine Seite gerückt.

Als unabhängige und neutrale Schlichter befinden die Ombudsmänner nach bestem Wissen und Gewissen über die Streitigkeiten. Ihre Schlichtungssprüche sind bis zu einem Betrag von 10.000 DM für die Banken verbindlich, nicht jedoch für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg nach wie vor offen. Das Verfahren ist grundsätzlich für Privatkunden gedacht und für diese kostenlos. Einzige Ausnahme: Betrifft die Beschwerde einen grenzüberschreitenden Zahlungsauftrag, steht es auch Firmen und Selbstständigen offen.

Bis Ende Juni 2000 wurden 13.539 Beschwerden bei der Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes deutscher Banken eingereicht (s Grafik). Allerdings richtete sich mehr als ein Drittel der Eingaben gegen Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Bei diesen Streitfällen kann der Ombudsmann der privaten Banken nicht helfen. Insgesamt 2.550 Anfragen mussten die Ombudsmänner ablehnen, weil es auch bei den Eingaben gegen private Banken feste Spielregeln gibt: So tritt beispielsweise das Verfahren nicht in Kraft, wenn eine reine Rechtsberatung vom Kunden gewünscht wird. Auch wenn sich ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft bereits mit der Beschwerde befassen, greifen die Schlichter nicht mehr ein. Dasselbe gilt für den Fall, dass Zeugen gehört werden müssten, um den Sachverhalt zu ermitteln. 659 Beschwerden wurden - meist nach einer Einigung - zurückgezogen.

In den vergangenen acht Jahren lagen den Schlichtern rund 4.500 zulässige Beschwerden vor. In knapp der Hälfte der Fälle haben diese zu Gunsten der Kunden entschieden (2.019) oder konnten einen Vergleich der beiden Parteien (164) anregen. Die Banken erhielten hingegen in 2.307 Fällen recht.

Für betroffene Kunden ist es ratsam, den Sachverhalt in einem kurzen Schreiben zu schildern und Kopien der erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die Beschwerdestelle prüft die Unterlagen und holt zunächst einmal eine Stellungnahme der betroffenen Bank ein. Bereinigt diese den Vorgang nicht, wird der Fall einem der Ombudsmänner vorgelegt.

Die beiden Ombudsmänner der privaten Banken sind für Verbraucher erreichbar über die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken Postfach 04 03 07 10062 Berlin.

Geht es um eine Meinungsverschiedenheit mit einer Hypothekenbank, ist die Kundenbeschwerdestelle beim Verband deutscher Hypothekenbanken zuständig: Postfach 12 06 40, 53048 Bonn.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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