Pressemitteilung |

Verbraucherpolitischer Ausblick 2001: E-Commerce immer noch wenig verbraucherfreundlich

(Bonn) - Der elektronische Handel mit Privathaushalten ist weiter auf dem Vormarsch. Mit der Zunahme der Ausstattung der Haushalte mit Internetzugang steigt auch die Zahl derjenigen, die die Vorzüge des Einkaufs im Internet entdecken. Gleichzeitig entwickelt sich aber das Bewusstsein der Unternehmen für die Erwartungen der Kunden an ein verbraucherfreundliches Anbieterverhalten weit weniger schnell. Trotz vieler Umfragen und Tests und den gemeinsamen Bemühungen von Verbraucher- wie auch Unternehmensvereinigungen, auf bestehende Missstände hinzuweisen und diese abzustellen, gibt die virtuelle Einkaufswelt nach wie vor wenig Anlass zur Euphorie. Nichtlieferung trotz Bestellung, unzureichende Datenverschlüsselung, Probleme bei der Kundeninformation, Bezahlung lediglich per Vorauskasse bzw. auf Kreditkarte ohne alternative Möglichkeiten sind nur einige Beispiele. Von besonderem Interesse wird sein, ob und wie es den Unternehmen gelingt, die erst vor wenigen Monaten verabschiedeten rechtlichen Vorgaben, wie z.B. das Fernabsatzgesetz, in die alltägliche Praxis umzusetzen. Hilfestellung können Qualitätssiegel bieten. Allerdings ist nicht nur in Deutschland, sondern weltweit deren Zahl so weit angestiegen, dass der Überblick immer schwerer fällt und damit ihr Nutzen gering bleibt. Die Siegel selbst sind hinsichtlich ihrer Kriterien und der angewendeten Prüfverfahren von unterschiedlicher Güte. Daher findet sowohl auf nationaler wie auch EU-Ebene eine Diskussion zwischen Unternehmen, Siegelbetreibern, Behörden und Verbraucherverbänden statt, wie man mit einer Art "Trustmark" die Siegel selbst bewerten kann. Damit dieses "Siegel für Siegel" eine echte Orientierung für Verbraucher werden kann, muss eine Einigung möglichst bald in den nächsten Monaten, und nicht nur auf Deutschland beschränkt, erzielt werden.

Im Streitfall Schlichtungsstelle statt Rechtsweg
Ein weiterer Kernpunkt der Entwicklung des E-Commerce mit Verbrauchern betrifft die Bemühungen, insbesondere der Unternehmen, um freiwillige Schlichtungssysteme für Konflikte zwischen Kunde und Anbieter, die alternativ zum Rechtsweg angeboten werden sollen. Solche Verfahren können kostengünstiger, einfacher und schneller als der Weg vor Gericht sein, insbesondere wenn die streitenden Parteien in unterschiedlichen Ländern sitzen. Sie wären damit auch für Verbraucher von Vorteil. Die Verbraucherverbände sind sich jedoch auch auf internationaler Ebene darüber einig, dass solche Verfahren nur akzeptabel sind, wenn sie bestimmten Anforderungen entsprechen. Dazu gehört z.B., dass mit der freiwilligen Einschaltung einer Schlichtungsstelle den Verbrauchern die Entscheidung, eventuell doch noch den Rechtsweg zu beschreiten, nicht verbaut werden darf. Eine auch von den Verbraucherverbänden akzeptierte Lösung könnte bei vielen Kunden noch bestehende Bedenken reduzieren und dem Interneteinkauf zu mehr Popularität verhelfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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