Verbraucherpolitik: Konsumenten schützen - unternehmerische Freiheit wahren / Bessere Koordination in Krisenfällen gefordert
(Berlin) - Noch immer gibt es im deutschen Markt Verwerfungen durch unabgestimmtes, nicht selten auch politisch motiviertes Verhalten der für die Überwachung zuständigen Bundesländer - und dies vor allem in Krisenfällen. Hier bedarf es besserer Koordination, und zwar in erster Linie in der Frage öffentlicher Warnungen. Der Bund steht dabei in der Pflicht zur Koordination, die Länder in der Pflicht zur Zusammenarbeit. Nur so kann der Verbraucher sachgerecht informiert und damit wirksam geschützt, nur so können die Unternehmen vor zum Teil existenzbedrohenden Folgen politisch-populistischer "Informationsumtriebigkeit" bewahrt werden.
Verbraucherinformationsgesetz: Auskunftsanspruch nicht überziehen
Nicht zuletzt unsere Erfahrungen mit der Kommunikationsfreudigkeit mancher Behörden und Politiker erklären unsere ablehnende Haltung gegenüber dem von der Bundesregierung und auch einer Reihe von Bundesländern befürworteten Verbraucherinformationsgesetz. Wenn jeder Bürger einen umfassenden Auskunftsanspruch auf grundsätzlich alle für ein "selbstbestimmtes Verhalten" relevanten Informationen haben soll, so erlaubt dies im Prinzip eine komplette "Ausforschung" der Unternehmen. Auch wenn der Auskunftsanspruch für den Bürger konzipiert sein wird, so ist doch vorauszusehen, dass er sehr viel eher von Organisationen genutzt werden wird, die die Informationen für ihre politischen Zwecke einsetzen. Ein solches Gesetz würde ihnen Munition liefern, mit der Unternehmen unter Druck gesetzt oder im schlimmsten Falle in der Öffentlichkeit sogar "vorgeführt" werden können. Sollte sich das Vorhaben politisch durchsetzen, so muss in jedem Fall für ausreichende Sicherungsmechanismen Sorge getragen werden, um nachhaltigen Schaden von Produkten, Marken, Unternehmen und damit auch von Arbeitsplätzen zu verhindern.
Industrie baut Informationsangebote aus
Diese ablehnende Haltung sollte aber nicht den Blick dafür verstellen, dass die Ernährungsindustrie Industrie bereits heute sehr viel tut, um den Verbraucher zu informieren. Dieses Informationsangebot wird stetig weiter ausgebaut und verbessert. Die Branche hat nichts zu verbergen, sie stellt gute Produkte her, mit denen sich jeder Verbraucher in eigener Verantwortung vernünftig und gesund ernähren kann, und an denen er auch seine Freude hat.
EU-Werbereglungen gefährden Werbefreiheit
Die Informationsmöglichkeiten der Industrie, sei es in der Werbung, sei es auf dem Etikett, werden durch den Vorschlag der EU-Kommission zu einer Regelung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben ernsthaft bedroht. Hier findet ein Paradigmenwechsel weg von der Werbefreiheit und hin zur staatlichen Reglementierung statt. Die Umsetzung dieses Vorschlages hätte nachhaltigen Einfluss auf das Informationsangebot und sogar auf die Produktvielfalt, denn manche, seit Jahrzehnten erfolgreichen Produkte, könnten nicht mehr in der dem Verbraucher bekannten und von ihm verstandenen Weise beworben werden (z.B. "Nimm 2"). Für die Ernährungsindustrie ist es unverzichtbar, dass grundsätzlich alle Informationen erlaubt sein müssen, sofern sie wahr, d.h. eben nicht irreführend sind. Ebenso muss jedes Unternehmen die Freiheit haben, für sich zu entscheiden, welche Aussage es mit welchem Wortlaut bei welchem Produkt zu welchem Zeitpunkt treffen will. Mit dem Prinzip der Werbefreiheit ist es unvereinbar, wenn der Staat, hier die EU, in abschließenden Listen die erlaubten Aussagen vorgeben oder in einem aufwendigen, über neun Monate dauernden, höchst komplizierten Verfahren die einzelne Aussage zulassen will.
Wir bauen auf das ordnungspolitische Verständnis des Europäischen Parlamentes und der Bundesregierung, diesen innovationsfeindlichen bürokratischen Vorschlag nachhaltig zu verbessern. Wir sehen uns insoweit auch in einem Boot mit den Medien, denn jede Werbeeinschränkung beeinträchtigt das Werbeaufkommen.
Von der Verbraucherpolitik erwarten wir Hilfe für die Vermarktung unserer qualitativ hochwertigen, sicheren und informativ angebotenen Produkte und nicht weitere Belastungen.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Telefon: 0228/308290, Telefax: 0228/3082999
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Prof. Dr. Matthias Horst
Telefon: 0228/8199321
Telefon am Stand Grüne Woche:(030) 3038-84062