Verbraucher:innen besser vor Energiesperren schützen
(Berlin) - Die Bundesregierung hat in der Energiepreiskrise mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Dabei wurde auch der Schutz der Verbraucher:innen vor Energiesperren durch eine Stärkung des Instruments der Abwendungsvereinbarung verbessert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt Stellung zum aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Durch die seit Anfang des Jahres 2023 geltende Regelung können Verbraucher:innen in der Grundversorgung, die mit ihrem Strom- oder Gasversorger eine Abwendungsvereinbarung zur Verhinderung einer Energiesperre geschlossen haben, eine Aussetzung ihrer Ratenzahlungen für bis zu drei Monate verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass die Verbraucher:innen ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundversorgungsvertrag erfüllen. Sie erhalten dadurch mehr Zeit, sich um finanzielle Unterstützung wie Sozialleistungen zu bemühen. Bei der Abwendungsvereinbarung handelt es sich um eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung sowie die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis.
Diese Regelung galt bis Ende April 2024 und sollte bis zum Ende des Jahres 2023 evaluiert werden, bevor über eine mögliche Verlängerung entschieden wird. Laut Bundesregierung existiert aber zum jetzigen Zeitpunkt keine hinreichende Datengrundlage, um die Wirkung der Regelung abschließend zu beurteilen. Aus diesem Grund wird die temporäre Regelung zunächst um ein weiteres Jahr verlängert. Der vzbv weist an dieser Stelle darauf hin, dass die neuen Vorgaben von den Versorgungsunternehmen teilweise nicht oder nur unvollständig umgesetzt wurden, was die Evaluation ihrer Wirkung erschwert.
In seiner Stellungnahme fordert der vzbv
● eine flächendeckende Umsetzung des Instruments der Abwendungsvereinbarung durch die Versorgungsunternehmen zum Schutz der Verbraucher:innen,
● eine langfristige Lösung zur Verhinderung von Energiesperren, die insbesondere von Energiearmut betroffene Verbraucher:innen und andere vulnerable Gruppen schützt.
Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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