Verbraucherinformationsgesetz sorgfältig evaluieren - politische Schnellschüsse mit unabsehbaren Folgen für Unternehmen vermeiden
(Berlin) - Bereits im Vorfeld der offiziellen Bilanzierung des Verbraucherinformationsgesetzes nach zwei Jahren Praxisgeltung wird öffentlich über Art und Umfang von Änderungen diskutiert. Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) wissenschaftliche Forschungsarbeiten eingeholt. Aus Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), dem Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft, ist es zwingend erforderlich, diese Expertenmeinungen unter Beteiligung der Betroffenen sorgfältig auszuwerten, bevor gesetzgeberische Konsequenzen ins Auge gefasst werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wettbewerbsfähigkeit und im Extremfall die Existenz betroffener Unternehmen von der Ausgestaltung des Verbraucherinformationsgesetzes unmittelbar berührt werden. Frühzeitige, ungesicherte Informationsoffenlegung, Fehlinterpretationen oder Panikmeldungen können für die Betroffenen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben, d. h. zu Absatzeinbrüchen und Unternehmenskrisen bis hin zur Existenzgefährdung führen. Unternehmen oder Produkte dürfen daher nicht in ungerechtfertigter Weise an einen öffentlichen Pranger gestellt werden.
Derzeit wird die praktische Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes in erster Linie durch ausufernde und insofern missbräuchliche Informationsanträge von Umwelt- und Verbraucherverbänden geprägt, während die Verbraucher vornehmlich die von der Lebensmittelwirtschaft auf freiwilliger Basis angebotene, intensive Kundeninformation und -beratung (Telefon-Hotlines, Internetseiten, persönliche Kundenkontakte, Tage der offenen Tür) nutzen. Erst kürzlich hat auch eine GfK-Studie ergeben, dass 83 Prozent aller verpackten Lebensmittel mit diesen weiter führenden Informationshinweisen versehen sind.
Zusammen mit dem BLL haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDI, DIHK, Markenverband, Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, HDE, ZDH und Deutscher Bauernverband) ihre Eckpunkte und Forderungen für die Evaluierung des Verbraucherinformationsgesetzes in dem anliegenden Positionspapier formuliert, um den unverzichtbaren angemessenen Ausgleich von Informationsinteressen der Verbraucher und legitimen Schutzinteressen der Unternehmen dauerhaft zu gewährleisten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL)
Andrea Moritz, Leiterin, Öffentlichkeitsarbeit
Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn
Telefon: (0228) 81993-127, Telefax: (0228) 81993-227
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- BLL und NGG: Neue EU-Lebensmittelinformations-Verordnung muss Engagement der Lebensmittelwirtschaft anerkennen und Rücksicht auf Belange von Verbrauchern und Wirtschaft nehmen
- Stabwechsel an der Spitze des BLL: Dr. Werner Wolf zum Nachfolger von BLLPräsident / Dr. Theo Spettmann gewählt
- GfK-Studie: Nahezu flächendeckende Nährwertkennzeichnung bei Lebensmitteln erreicht / Quote bei über 80 Prozent