Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Verbraucherinformationsgesetz so nicht akzeptabel

(Berlin) - Information und Transparenz über Produkte und ihre Herstellungswege schaffen Klarheit und Vertrauen beim Verbraucher. Der Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes stellt in der derzeitigen Fassung jedoch keine gelungene Initiative zur Verbesserung der aktiven Verbraucheraufklärung dar. Auch das wichtige Problem der Haftung bei Fehlinformationen durch Behörden ist bisher ungeklärt. Diese Kritik äußerte der Deutsche Bauernverband (DBV) auf öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 29. April 2002. Der DBV lehnt ein ordnungsbehördliches Auskunftsverfahren als verfehlt ab und fordert stattdessen eine aktive Verbraucherinformationspolitik von Staat und Wirtschaft.

Mit dem neu geschaffenen Qualitätssicherheitssystem QS für Vieh und Fleisch habe in den vergangenen Monaten die Wirtschaft selbst die Voraussetzungen für ein umfassendes System der Information und Transparenz für Lebensmittel über die gesamte Produktionskette hinweg geschaffen. Jetzt seien auch Bund und Länder in der Verantwortung, einen aktiven Beitrag zur Verbraucherinformation zu leisten.

Der DBV kritisierte in der Bundestagsanhörung, dass mit dem Gesetzentwurf nicht die aktive Aufklärung und Information der Verbraucher über wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen und Erkenntnisse gefördert werde. Es fehle die Unterstützung der zielgruppengerechten Kommunikation vorhandener Institutionen wie des Auswertungs- und Informationsdienstes (aid), der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) oder der Deutschen Lebensmittelbuchkommission, die diese Aufgabe bisher mit engem finanziellem Rahmen durchgeführt hätten. Diese Einrichtungen und die vorhandenen Informationensmedien gelte es stärker zu fördern, um den Kenntnisstand den Verbrauchern zu verbessern. Auch die individuelle Einzelberatung von Verbrauchern durch bestehende Institutionen vor Ort sollten verstärkt und effizienter gefördert werden. Der DBV bot dazu die Unterstützung der Landwirtschaft an.

Der DBV betonte in der Anhörung zudem, dass ein
Verbraucherinformationsgesetz auch die Vertraulichkeit von sensiblen
Unternehmensinformationen in Behörden gewährleisten muss. Die vom Bundesrat am vergangenen Freitag geforderte Freistellung der Behörde von ihrer Haftung für die Richtigkeit von Informationen mache eindeutig klar, dass dafür in dem Gesetzentwurf jede rechtlich tragfähige Handlungsregelung fehle. Es sie ein Verstoß gegen jedes Rechtsempfinden, wenn Unternehmen für eventuelle Pflichtverletzungen verantwortlich seien, Behörden jedoch nicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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