Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Verbraucherinformationsgesetz: DStGB kritisiert praxisferne Regelungen

(Berlin) - Der Rechts- und Verfassungsausschuss des DStGB hat den derzeit in den Beratungen des Bundestages befindlichen Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Verbraucherinformationsgesetz als praxisfern und zu bürokratisch kritisiert.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Kommunen u.a. alle Informationen, die Ihnen aus bestimmten Bereichen der Lebensmittelüberwachung vorliegen, in allgemeinverständlicher Form aufbereiten und möglichst im Internet bereitstellen.

„Die Pflicht zur allgemeinverständlichen Aufbereitung komplizierter Daten sorgt für einen unverhältnismäßigen Aufwand bei den Kommunen und birgt unvorhersehbare Haftungsrisiken“, erklärte Ausschussvorsitzender Claus Pierer nach der Sitzung. Dem Verbraucher sei nicht gedient, wenn jede einzelne Überwachungsbehörde solche Informationen auf unterschiedliche Weise aufbereitet. Daher müsse dies durch zentrale Behörden geschehen.

„Im Gesetz muss außerdem klargestellt werden, dass die Behörden nicht verpflichtet sind, über die vorhandenen Informationen hinaus weitere zu beschaffen“, ergänzte Uwe Lübking, Beigeordneter für Recht und Soziales des DStGB. Es sei viel wichtiger, die vorhandenen Personalkapazitäten für die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen durch Erzeuger und Handel einzusetzen, als für die Ansammlung von Datenbeständen.

Die Vertreter des DStGB wiesen darauf hin, dass chemische Analysewerte z.B. in der Form „23 mmol Ca2+ je Liter“ vorliegen. Da stelle sich die Frage, wie derartige Angaben für den chemischen Laien aufbereitet werden sollen.

Aus diesen Gründen wird der Bundestag aufgefordert, praxisferne Regelungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, die einen hohen Aufwand verursachen und für die Verbraucher nur geringen Nutzen bringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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