Verbraucherinformation beschränken?
(Bonn) - Im Europäischen Parlament wird derzeit heftig über eine Vorlage der EU-Kommission über Nährwertangaben und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln gestritten. 466 Änderungsanträge wurden bisher von den Abgeordneten eingereicht. Am 16. März soll der federführende Ausschuss für Verbraucherfragen sein Votum abgeben, bevor das Plenum im April abstimmen soll. Die Änderungsanträge reichen von völliger Ablehnung des Vorschlags, weil aus EU-verfassungsrechtlichen Gründen die Zuständigkeit für derartige Brüsseler Regelungen in Frage gestellt wird, bis zu Änderungsanträgen von Details. So sieht der Verordnungsvorschlag auch vor, gesundheitsbezogene Angaben auf alkoholischen Getränken generell zu verbieten und schließt hierbei ausdrücklich auch die Werbung ein. Der Deutsche Weinbauverband begrüßt, dass mehrere Abgeordnete des Europäischen Parlaments, darunter auch einige deutsche Parlamentarier unter der Federführung von Frau Dr. Sommer, diesen Vorschlag ablehnen.
Der Deutsche Weinbauverband weist darauf hin, dass die gesundheitsbezogenen Angaben bisher im nationalen Recht geregelt sind. Auch heute schon ist durch das Weingesetz grundsätzlich verboten, gesundheitsbezogene Angaben zu verwenden. Aber im Sinne der Verbraucher wurde eine Ausnahme zugelassen, nämlich der Hinweis für Diabetiker geeignet für Weine, die hierfür die Voraussetzungen erfüllen. Dieser Hinweis oder ähnlich sinnvolle Verbraucherinformationen wären nach dem EU-Vorschlag nicht mehr möglich! Noch ist nach geltendem Recht möglich, in Informationsschriften für Verbraucher wissenschaftliche Forschungsergebnisse zu gesundheitlichen Wirkungen eines moderaten Weingenusses zu berichten. Durch den EU-Kommissionsvorschlag wird auch dies in Frage gestellt. DWV-Generalsekretär Rudolf Nickenig: Was den Wein betrifft hoffe ich, dass im Europäischen Parlament eine Mehrheit gegen eine Bevormundung der Bürger durch die Brüsseler Bürokratie und für eine Beibehaltung der jetzigen Regeln stimmt.
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