Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Verbraucher sachgerecht informieren

(Berlin) - Anlässlich der verbraucherpolitischen Debatte im Bundestag erklärten am 17. Februar in Berlin de Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), der Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE), der Markenverband und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zum Gesetz zur Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts:

Verbraucher sollen sachgerecht und schnell informiert werden. Das liegt auch im Interesse der Unternehmen. Allerdings schießen die Vorgaben des gestern im Vermittlungsausschuss beratenen Gesetzes zur "Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts" weit über das Ziel hinaus. Das Gesetz erfasst nicht nur Lebensmittel und Futtermittel, sondern auch eine Vielzahl anderer Produktgruppen. Die hier festgeschriebenen Regelungen können dazu führen, dass die Konsumenten durch Fehlinterpretationen und Panikmeldungen verunsichert werden. Das wiederum kann für die betroffenen Unternehmen unübersehbare wirtschaftliche Konsequenzen haben. Absatzeinbrüche und Unternehmenskrisen sind nicht auszuschließen.

Die Vorgaben zur Verbraucherinformation müssen weitgehend geändert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verbraucher sachgerecht informiert und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und im Extremfall die Existenz betroffener Unternehmen nicht gefährdet werden. Die Wirtschaftsverbände halten in einem gemeinsamen Positionspapier folgende Änderungen für dringend geboten:

• Sämtliche Informationen, auf deren Zugang bei den Behörden ein Anspruch bestehen soll, müssen von diesen sachgerecht aufbereitet und mit Erläuterungen versehen werden.
• Über nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren dürfen von den Behörden keine Auskünfte erteilt werden.
• Das Informationsrecht der Behörden muss auf gesundheitlich relevante Fälle beschränkt werden. Offengelegt werden können nur Daten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes erhoben wurden.
• Die jeweils betroffenen Unternehmen müssen über die veröffentlichten Daten möglichst vorab informiert werden.

Ihre Ansprechpartner:

BDI: Franz-Josef v. Kempis / (030) 20 28-15 09
BLL: Dr. Marcus Girnau / (0228) 819 93-29
DIHK: Steffen Gunnar Bayer / (030) 203 08-21 05
HDE: Hubertus Pellengahr / (030) 72 62 50-60
Markenverband: Martin Ruppmann / (0611) 58 67-20
ZDH: Alexander Legowski / (030) 206 19-370; Dr. Alexander Barthel / (030) 206 19-260

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Herr Martin Ruppman Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/58670, Telefax: 0611/586727

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