Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Verbot von Versandhandel rechtmäßig / Europäischer Gerichtshof bestätigt Sonderstellung von schreibungspflichtigen Arzneimitteln

(Berlin) - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11. Dezember wird vom Deutschen Apothekerverband (DAV) begrüßt. Der EuGH sieht das deutsche Verbot des Arzneimittelversandes von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als mit europäischem Recht vereinbar an. Damit ist das Kerngeschäft der Versandhändler zentral betroffen.

Hermann S. Keller, Vorsitzender des DAV, bedauert die Ungeduld des deutschen Gesetzgebers. Im Vorgriff auf die Entscheidung des EuGH hat dieser im Herbst des Jahres den Versandhandel mit Arzneimitteln ab 2004 erlaubt. Keller erwartet allerdings keine wirtschaftlichen Auswirkungen des Versandes auf die Apotheken: "Im nächsten Jahr ist der Versandhandel mit Arzneimitteln zwar erlaubt, er wird aber ökonomisch uninteressant. Die apothekerliche Leistung wird ab 2004 durch Festzuschläge honoriert. Dadurch werden hochpreisige Arzneimittel deutlich billiger, die bisherige Rosinenpickerei des Versandhandels wird verhindert."

In Bezug auf Qualität und Service seien die öffentlichen Apotheken ohnehin unschlagbar. Zumal sie ab Januar flächendeckend einen Homeservice anbieten dürfen. Arzneimittel können dann in der wohnortnahen Apotheke bestellt und durch dortiges Personal meist noch am gleichen Tag zugestellt werden. "Versender benötigen dazu mehrere Tage", so Keller.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Jägerstr. 49-50, 10117 Berlin Telefon: 030/40004132, Telefax: 030/40004133

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