Verbot der Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel 2005 rechtmäßig / DPolG begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
(München) - Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, wonach das Verbot der Versammlung Gedenken an Rudolf Heß im Jahr 2005 rechtmäßig war. Er hofft, dass durch dieses Urteil Rechtsklarheit geschaffen wurde, um derartige rechtsradikale Gedenkaufmärsche in Wunsiedel dauerhaft verbieten zu können.
Der DPolG-Landesvorsitzende sieht die seit Jahren von seiner Gewerkschaft vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass sich ein Aufmarsch Ewiggestriger in der Fichtelgebirgsstadt nur verhindern lässt, wenn der Versammlungszweck zugleich einen Straftatbestand Verstoß gegen § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) - verletzt.
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