Pressemitteilung | Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Landesverband Bayern e.V. (DPolG)

Verbot der Heß-Gedenkveranstaltung in Wunsiedel 2005 rechtmäßig / DPolG begrüßt Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

(München) - Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts begrüßt, wonach das Verbot der Versammlung „Gedenken an Rudolf Heߓ im Jahr 2005 rechtmäßig war. Er hofft, dass durch dieses Urteil Rechtsklarheit geschaffen wurde, um derartige rechtsradikale Gedenkaufmärsche in Wunsiedel dauerhaft verbieten zu können.

Der DPolG-Landesvorsitzende sieht die seit Jahren von seiner Gewerkschaft vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass sich ein Aufmarsch „Ewiggestriger“ in der Fichtelgebirgsstadt nur verhindern lässt, wenn der Versammlungszweck zugleich einen Straftatbestand – Verstoß gegen § 130 Abs. 4 StGB (Volksverhetzung) - verletzt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Polizeigewerkschaft Landesverband Bayern (DPoIG) Pressestelle Erzgießereistr. 20b, 80335 München Telefon: (089) 526004, Telefax: (089) 529725

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