Pressemitteilung | Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) - Landesverband Niedersachsen

Verbindlicher Einstiegslohn für niedersächsisches Gastgewerbe seit 01.12.2011

(Hannover) - Für das niedersächsische Gastgewerbe (ohne Tarifgebiet Weser-Ems und ostfriesische Inseln) gilt seit 01.12.2011 eine verbindliche Lohnuntergrenze von 7,94 Euro pro Arbeitsstunde.

Diese Entscheidung hat der Tarifausschuss der niedersächsischen Landesregierung im Wirtschaftsministerium getroffen. "Mit der Allgemeinverbindlichkeit des untersten Einstiegslohnes im Gastgewerbe in Niedersachsen wird deutlich gemacht, von welch elementarer Bedeutung die Leistungen der Mitarbeiter im Gastgewerbe sind", so Bernd Frerichs, der Vorsitzende des Tarifausschusses im DEHOGA Niedersachsen.

Mit der Allgemeinverbindlichkeit wird ab dem 01.12.2011 sicher gestellt, dass nicht nur die Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen dieses im Entgelttarifvertrag festgesetzte Entgelt bezahlen, sondern alle Gastgewerbetreibenden auf diesen Einstiegslohn festgelegt sind. Für das niedersächsische Gastgewerbe bietet sich damit die Chance, die Branche ein Stück aus der Niedriglohnecke herauszuführen.

"Bei der Mitarbeiterakquisition werden wir gegenüber anderen vergleichbaren Branchen ein Stück wettbewerbsfähiger", so Frerichs heute in Hannover. Unsere Leistung gegenüber unseren Gästen ist zu einem überwiegenden Prozentsatz Dienstleistung unserer Mitarbeiter. Nur wenn wir diese Dienstleistung entsprechend honorieren, werden wir auch zukünftig über ausreichend motivierte Mitarbeiter verfügen können. Bernd Frerichs sieht das niedersächsische Gastgewerbe auf dem richtigen Weg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Landesverband Niedersachsen Sarah Schulz, Pressereferentin Yorckstr. 3, 30161 Hannover Telefon: (0511) 33706-0, Telefax: (0511) 33706-29

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