Pressemitteilung | Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Verbindliche Mindestpersonalstandards in Kliniken

(Berlin) - Das Bundeskabinett hat am 5. April beschlossen, dass Krankenhäuser künftig ausreichend Pflegepersonal beschäftigen müssen. Dies gelte insbesondere für Intensivstationen und für den Nachtdienst. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft werden den Auftrag erhalten, zunächst für pflegesensitive Bereiche konkrete Personaluntergrenzen verbindlich zu vereinbaren. Zum 1. Januar 2019 werden zudem die Mittel eines Pflegestellenförderprogramms in einen Pflegezuschlag überführt. Damit sollen die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen. Zudem können von Klinik zu Klinik individuelle Zuschläge vereinbart werden, wenn durch die Einführung der Personaluntergrenzen Mehrkosten entstehen sollten, die nicht anderweitig finanziert werden.

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts zu verbindlichen Mindestpersonalstandards in Kliniken erklärt der Präsident der Volkssolidarität, Dr. Wolfram Friedersdorff: "In den Krankenhäusern muss eine bundesweit einheitliche und verbindliche Personalbemessung für die Pflege eingeführt werden. Dass dies nun noch in dieser Legislaturperiode geschehen soll, begrüßt die Volkssolidarität. Allerdings müssen Personalbemessungszahlen für alle Bereiche in den Kliniken festgelegt werden, nicht nur in den Bereichen, in denen dies für die Patientensicherheit besonders notwendig ist. Zwischen guter Qualität in der Krankenhausversorgung und der Ausstattung mit Pflegepersonal gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang. Auf keinen Fall darf es eine bloße Verlagerung des Pflegepersonals aus der einen in die andere Abteilung geben. Davon hängen Patientensicherheit und die Arbeitsbedingungen der Pflege ab."

Quelle und Kontaktadresse:
Volkssolidarität Bundesverband e.V. Pressestelle Alte Schönhauser Str. 16, 10119 Berlin Telefon: (030) 27897100, Fax: (030) 27593959

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