Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Verbesserungen der Arzneimittel-Haftung: "Haftungsfonds der Pharmaindustrie gefordert"

(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Verbesserungen bei der Haftung für Arzneimittelschäden gefordert. Zum Schutz der Patienten verlangt der vzbv einen Haftungsfonds der Hersteller, einen umfassenden Auskunftsanspruch von Arzneimittelgeschädigten und höhere Haftungsobergrenzen. "Wir brauchen eine neue Qualität des Verbraucherschutzes auch beim Umgang mit Arzneimitteln," so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften wird zur Zeit im Bundesrat beraten.

Das Problem aus Sicht der Patienten: allein bei Hämophilie-Kranken sind beispielsweise bis 1993 in der Bundesrepublik 43,3 % der behandelten Bluter mit dem HI-Virus infiziert worden, das waren 1358 Personen. In fast allen Fällen war es für die Betroffenen unmöglich, die Herstellerfirmen dafür in Haftung zu nehmen.

Um Arzneimittelschäden konkret nachweisen zu können, ist aus Sicht des vzbv der Auskunftsanspruch über mögliche Nebenwirkungen gegenüber den Herstellern im Regierungsentwurf völlig unzureichend geregelt. So sollte ein Auskunftsanspruch der Patienten immer bestehen, auch wenn das pharmazeutische Unternehmen ein Interesse an der Geheimhaltung bestimmter Vorgänge geltend macht.

"Es darf nicht sein, dass der Verbraucherschutz durch angebliche betriebliche Geheimnisse ausgehebelt wird," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. Darüber hinaus sollte es einen Auskunftsanspruch der Verbraucherverbände geben. Dies sollte sich auch auf Nebenwirkungsmeldungen und die Zulassungsunterlagen erstrecken, so vzbv-Vorstand Edda Müller.

Weitere Nachbesserungen sind im Bereich der Langzeitschäden und im Falle der möglichen Schädigung durch mehrere Medikamente notwendig, fordert Manfred Siller, Vorsitzender der Deutschen Hämophiliegesellschaft zur Bekämpfung von Blutungskrankheiten e.V. (DHG). Gerade im Fall der HIV-kontaminierten Blutprodukte in den 80-er Jahren war es schwierig, den jeweiligen Hersteller ausfindig zu machen oder zu beweisen, durch welches Produkt die Infektion erfolgte und ob nicht andere Ursachen für die Infektion verantwortlich waren, so Siller. Die Bundesregierung fordern vzbv und die DHG auf, einerseits eine konsequente Beweislastumkehr einzuführen und gleichzeitig einen Haftungsfonds der Herstellerfirmen gesetzlich zu verankern.

Für unzureichend hält der Verbraucherzentrale Bundesverband auch die vorgesehene nur geringfügige Erhöhung der Haftungshöchstbeträge von bisher 100 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro. "In Fällen, wo tausende oder zehntausende Patienten von den Nebenwirkungen eines Arzneimittels betroffen sind, sind diese Obergrenzen der Unternehmenshaftung inakzeptabel," so Edda Müller.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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