Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Verbesserte Stellung von Kindern im Straßenverkehr

(Berlin) - Am 01. August 2002 tritt das Schadensersatzrechtsänderungsgesetz in Kraft. Damit wird die Stellung von Kindern im Straßenverkehr erheblich verbessert. Zukünftig kann Kindern bis zu 10 Jahren kein Mitverschulden mehr entgegen gehalten werden, wenn sie von Kraftfahrzeugen angefahren werden. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Bisher erhielten beispielsweise Kinder bereits ab dem 7 Lebensjahr keinen Schadensersatz oder nur geringe Beträge, wenn sie bei Rotlicht die Straße überquerten und dabei von einem Auto erfasst wurden. Nach der Neuregelung werden Kinder bis zu 10 Jahren auch in solchen Fällen vollen Schadensersatz einschließlich eines Schmerzensgeldes erhalten. Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass Kinder bis zu 10 Jahren im Straßenverkehr oft noch überfordert sind.

Die Deutsche Anwaltauskunft ist der größte Anwaltsuchdienst in der Bundesrepublik. Sie vermittelt den passenden Anwalt in der Nähe des Anrufers. Man kann sich auch zu Bürozeiten direkt mit einem Verkehrsrechtler in seiner Nähe zu normalen Telefongebühren verbinden lassen. Die Deutsche Anwaltauskunft erreicht man unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05/18 18 05 (0,12 €/min.) oder im Internet unter www.anwaltauskunft.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstr. 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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