Pressemitteilung | k.A.

Verbesserte Einsatzversorgung: BundeswehrVerband begrüßt Gesetzentwurf / Kirsch: "Dafür haben wir lange gekämpft"

(Berlin) - Der Deutsche BundeswehrVerband begrüßt den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Leistungen für im Einsatz verletzte Soldatinnen und Soldaten ausdrücklich.

Der Bundesvorsitzende Oberst Ulrich Kirsch: "Es ist gut und eigentlich selbstverständlich, dass sich die politisch Verantwortlichen Gedanken um die Einsatzfolgen bei den Soldatinnen und Soldaten machen. Schließlich ist das Parlament dafür verantwortlich, dass wir in Einsätze gehen. Der BundeswehrVerband hat lange für diese dringend notwendige Verbesserung der Einsatzversorgung gekämpft!"

Allerdings gebe es weiterhin Nachbesserungsbedarf, so Kirsch. So müsse beispielsweise ein verwundeter Zeitsoldat, der das Einsatzweiterverwendungsgesetz in Anspruch nimmt, einen Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen, um einen sicheren Job zu erhalten. Kirsch: "30 Prozent sind absolut ausreichend. Auch damit hat der Soldat ja einen beträchtlichen Teil seiner Gesundheit geopfert." Außerdem müsse die Probezeit in diesen Fällen deutlich kürzer ausfallen.

Für besonders problematisch hält Oberst Kirsch die Fälle von Soldaten mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie gehen häufig leer aus, weil der festgestellte Grad der Schädigung nicht ausreichend ist oder sie den Einsatz als alleinige Ursache nicht nachweisen können.

Kirsch: "Auch in diesen Fällen muss sich das Parlament seiner Verantwortung stellen, aber auch Großherzigkeit im Umgang mit an Körper oder Seele verwundeten Soldatinnen und Soldaten an den Tag legen. Der BundeswehrVerband wird sich im anstehenden Gesetzgebungsverfahren für weitere Verbesserungen einsetzen!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher BundeswehrVerband e.V. (DBwV), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Südstr. 123, 53175 Bonn Telefon: (0228) 3823-0, Telefax: (0228) 3823-220

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