Verband Internet Reisevertrieb begrüßt Neuerungen im Rahmen der EU-Konsumentenrichtlinie: Weitere Stärkung der Verbraucherrechte auch bei Online-Reisen
(München) - Gute Nachricht für Online-Konsumenten: Zum 13. Juni 2014 setzt Deutschland im Rahmen der EU-Verbraucherschutz-Richtlinie einige Neuerungen um. Diese betreffen in großem Maße auch die Regeln für Internet-Reiseportale. Der Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR) begrüßt die Maßnahmen als wichtigen Schritt für die Stärkung der Rechte von Verbrauchern.
Neu in Kraft treten am 13. Juni 2014 Regelungen zu den Zahlungsmodalitäten. Hier wird die bereits bestehende Rechtslage nun gesetzlich geregelt. Ab diesem Datum müssen Unternehmen dem Verbraucher ein Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, für das kein zusätzliches Entgelt erhoben wird. "Es reicht nicht aus, wenn nur die Zahlung über eine Kundenkarte mit Bezahlfunktion als einziges kostenloses Zahlungsmittel zur Verfügung gestellt wird", kommentiert VIR-Vorstand Michael Buller. "Zwar ist noch unklar, wie weit verbreitet die Zahlungsart sein muss, doch gehen wir davon aus, dass es vermutlich mindestens 50 Prozent sein müssen."
Michael Buller weiter: "Eine Kreditkarte, die nur für die Zahlung auf einem einzigen Online-Portal nutzbar ist, ist für viele User verständlicherweise keine Option. Hier bestand auch unserer Meinung nach Handlungsbedarf. Umso mehr freuen wir uns, dass der Gesetzgeber jetzt rechtliche Klarheit schafft."
Ebenfalls erfreulich für die Internet-User: Das Gesetz verlangt ab dem 13. Juni 2014, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs klar und deutlich zu erklären, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. Es ist fortan nicht mehr möglich, diese Information erst im Zuge des Bestellvorgangs anzuzeigen.
Nicht zuletzt schafft der Gesetzgeber auch beim Thema Voreinstellungen von Zusatzleistungen Klarheit. Bislang galt das Verbot des sogenannten Opt-Out-Verfahrens, bei der Leistungen voreingestellt sind, aufgrund einer EU-Verordnung bereits im Flugbereich. Ab dem 13. Juni 2014 weitet sich das Verbot für alle Verträge aus, die online geschlossen werden.
"Kunden von Reise-Websites müssen zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Mietwagen oder Versicherungen jetzt aktiv anklicken, wenn sie diese nutzen möchten - die sogenannte Opt-In Lösung", erläutert Michael Buller. Auch diese rechtliche Neuerung begrüßt der Online-Experte: "Sämtliche Nebenprodukte müssen zukünftig proaktiv von Usern angeklickt werden. Jede Voreinstellung einer Zusatzleistung ist nicht mehr zulässig. Dadurch wird vermieden, dass es die Verbraucher übersehen und Leistungen versehentlich buchen."
Fotohinweis: Der VIR begrüßt die Neuerungen in der deutschen Rechtsprechung, die im Rahmen der EU-Konsumentenrichtlinie zum 13. Juni 2014 umgesetzt werden. Sie stärken auch bei online gebuchten Reisen die Rechte der Verbraucher (Nutzung honorarfrei / Credit ©fotokalle-Fotolia.com).
Quelle und Kontaktadresse:
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