Verband Deutscher Privatschulen NRW fordert Überarbeitung des Schulkonsenses / "Freie Schulen unangemessenen benachteiligt"
(Düsseldorf) - Zur Anhörung am 5. Oktober 2011 zur Schulstruktur in NRW kommt der Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. zu dem Ergebnis, dass Schulen in freier Trägerschaft im 6. Schulrechtsänderungsgesetz unangemessen benachteiligt werden.
Insbesondere die im Gesetzentwurf festgelegte Dreizügigkeit (§82 Abs.5) schließt Schulen in freier Trägerschaft als Sekundarschule de facto aus. Diese sind in aller Regel - soweit es sich nicht um die großen konfessionellen Träger handelt - Schulen, die sich meist bewusst für eine Größe von maximal zwei Zügen entscheiden. So können Schülerinnen und Schülern intensiv und individuell betreut werden. "Durch die Festsetzung einer mindestens Dreizügigkeit entsteht am freien Schulwesen vorbei ein Regelschulsystem, das das Ersatzschulwesen aushöhlt", stellt Petra Witt, Vorsitzende des VDP NRW fest. "Daher fordern wir, dass für sie eine Genehmigung als Sekundarschule auch bei einer Zweizügigkeit erteilt werden kann."
Im Übrigen sieht der VDP auch für staatliche Schulen je nach Region Schwierigkeiten, die Dreizügigkeit zu erreichen. Dort wo Hauptschulen und Realschulen wegen zurückgehender Schülerzahlen von Schließungen bedroht sind, wäre auch im staatlichen System über eine Zweizügigkeit nachzudenken, regt der Verband an.
Grundsätzlich hätte sich der Verband gewünscht, dass Landesregierung und CDU zunächst die Empfehlungen der Bildungskonferenz berücksichtigt hätten. Diese sahen vor, Möglichkeiten der Kooperationen, die das geltende Schulgesetz bietet, auszuloten, anstatt die Schaffung von 200 neuen Schulen als Sekundarschule anzustreben, so wie es das neue Schulgesetz vorsieht.
"Die vorhandenen Schulformen und Kooperationsmöglichkeiten bieten bereits hinreichend Möglichkeiten den Herausforderungen zu begegnen", gibt Petra Witt für den VDP NRW, zu bedenken.
Der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. vertritt freie nordrhein-westfälische Bildungseinrichtungen im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Hoch- und Fachhochschulen). Der 1901 gegründete Bundesverband und der Landesverband binden ihre Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Zusammen mit den beiden konfessionellen Privatschulverbänden, der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen NRW bildet der VDP NRW e.V. die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen auf Landesebene.
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